Werbungskosten auswärtige berufliche Tätigkeit ohne aktives Arbeitsverhältnis

12. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Malmer1009
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten auswärtige berufliche Tätigkeit ohne aktives Arbeitsverhältnis

Hallo,

Ich frage mich ob ich eine berufliche Fortbildung, obwohl ich momentan kein Arbeitsverhältnis habe als Werbungskosten im Sinne einer auswärtigen, beruflichen Tätigkeit geltend machen kann? Also ansetzen einer Verpflegungspauschale, der Fahrtkosten, etc.?

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Malmer1009
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin momentan in einer Übergangsphase und fange erst ab nächstem Monat wieder zu arbeiten (in einem Angestellten Verhältnis) an. Bis jetzt hatte ich das Jahr keine Einkünfte, jedoch hab ich die Fortildung unternommen um mich beruflich weiterzuentwickeln.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Bis jetzt hatte ich das Jahr keine Einkünfte, jedoch hab ich die Fortildung unternommen um mich beruflich weiterzuentwickeln. Da dürfte die Frage ja gegenstandslos sein, oder verdienen Sie ernsthaft mehr als 10.000 Euro in dem einem Monat? Wenn nicht, kriegen Sie ja ohnehin die komplette Steuer wieder.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Grundsätzlich kann es sich bei den Fortbildungskosten um vorweggenommene Werbungskosten handeln.

Ob sich daraus steuerliche Vorteile ergeben ist jedoch eine andere Frage.

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