Hallo,
angenommen, A wohnte von 2010 (Kaufdatum) bis Oktober 2013 in seiner Eigentumswohnung. Im Juni 2013 ließ er Bad und Küche für insgesamt 6000 Euro renovieren, ab Dezember 2013 vermietete er die Wohnung (November 2013=Leerstand).
Können die 6000 Euro als Werbungskosten bzgl. Einkünften aus V+V angesetzt werden, auch wenn sie noch in der Zeit der Eigennutzung anfielen? Wenn ja, werden die 6000 Euro komplett für 2013 angesetzt oder muss hier eine Art Abschreibung über mehrere Jahre stattfinden?
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Werbungskosten aus V+V
2. Juni 2014
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Frage vom 2. Juni 2014 | 08:55
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Werbungskosten aus V+V
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