Werbungskosten / Pendlerpauschale

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
presser82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten / Pendlerpauschale

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe gleich mal eine Frage. Über die Suchfunktion konnte ich leider keine klare Antwort finden, deshalb schildere ich kurz meine Situation:

Ich wohne im Elternhaus (eigenes Zimmer) ohne Mietvertrag in der Stadt X. Entfernung zur Arbeit (Stadt Y) 15 km. Von meiner Freundin aus (Stadt Z) habe ich eine Entfernung zur Arbeit von 30 km. Ich halte mich zu ca. 90 % bei meiner Freundin auf, von wo ich auch fast jeden Tag zur Arbeit starte. Bei meiner Freundin stehe ich nicht im Mietvertrag noch bin ich bei ihr gemeldet.

Kann ich in der Steuererklärung dem Finanzamt die Situation schriftlich schildern und die Adresse meiner Freundin als Grundlage nehmen? Wie schaut dieses aus bei den Lerngruppen und Fahrten zur Weiterbildung?

Auf die Idee bin ich über das Buch Konz Arbeitsbuch zur Steuererklärung gekommen, leider wird dieser Fall dort nicht abschließend geklärt.

Vielen Dank für jede Rückmeldung.




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Zur Wohnung schreibt R 9.10 der Lohnsteuerrichtlinien:

quote:

Als Ausgangspunkt für die Wege kommt jede Wohnung des Arbeitnehmers in Betracht, die er regelmäßig zur Übernachtung nutzt und von der aus er seine regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht.



Ergo sollte das mit der Freundin kein Problem geben.

Bei den Fahrtkosten kommt es darauf an, ob hier eine Aus- oder Fortbildung vorliegt. Bei der geschilderten Fortbildung sind die Fahrtkosten ebenfalls mit 0,30 cent pro Kilometer als Werbungskosten absetzbar. Bei einer Ausbildung käme nur die Berücksichtigung als Sonderausgaben in Betracht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
presser82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Muss ich dem Finanzamt meine Situation schriftlich erläutern oder ist hier keine Information notwendig? Ist hierfür eine schrifltiche Bestätigung meiner Freundin notwendig? Müssen wir hierfür verlobt sein? Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Ja es handelt sich um ein nebenberufliches Studium, welches absetzbar sein sollte.
Also kann ich dann auch für Lerngruppen immer als Startort, den Wohnsitz meiner Freundin verwenden? Auch für den Fall, dass ich nicht von ihr aus gestartet bin?

Fragen über Fragen ;-).

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

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