Werbungskosten MBA

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
thomascro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten MBA

Hallo, ich versuche die steuerliche Wirkung beim Ansetzen von MBA-Gebühren als Werbungskosten zu verstehen.

Weiß jemand, wie es sich verhält, wenn ein Arbeitnehmer mit Bruttogehalt von ca. 50.000 Euro einen MBA für ca. 38.000 Euro absolviert, und diesen dann für die Folgejahre als Werbungskosten ansetzt? Also mit welchen Steuer-Rückzahlungen ist zu rechnen.

Mir geht es darum, grob zu erfassen, wie hoch die Steuererstattung insgesamt sein kann, um die Kosten für den MBA besser einschätzen zu können. Ich habe auf einigen Seiten von Erstattungen bis zu 40% oder sogar 50% der MBA-Kosten gelesen, mir fehlt jedoch leider ein Beispiel, wie sich so eine Quote errechnet.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für Werbungskosten, die den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000€ überschreiten ergibt sich eine Steuererstattung in Höhe des Grenzsteuersatzes. Ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 55.000€ ergibt sich ein Grenzsteuersatz von 42% zzgl. Soli und ggf. KiSt, im Extremfall also 48,09%. Bei hohen Werbungskosten ist dann aber die Progression zu berücksichtigen.

Relativ einfach kann man das Ganze mit einem Gehaltsrechner ermitteln. Man kürzt die anfallenden Werbungskosten um 1.000€ und gibt den verbleibenden Betrag als Freibetrag ein. Die Differenz zwischen dem Ergebnis mit und ohne Freibetrag ist die Steuerersparnis, die man erwarten kann.

Bei 38.000€ Werbungskosten hängt das Ergebnis auch davon ab, ob die innerhalb eines Jahres anfallen oder auf mehrere Jahre verteilt sind.

Zitat:
und diesen dann für die Folgejahre als Werbungskosten ansetzt?


Da verstehe ich nicht, wie das gemeint ist. Die o.g. Betrachtung bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr.

Wenn man ein Vollzeitstudium ohne Einkünfte macht und dann ein Verlustvortrag, dann ist die Vorhersage der Höhe der Steuerersparnis schwierig. Für eine Modellrechnung muss man dann nämlich für jedes Jahr das Bruttoeinkommen und die Werbungskosten betrachten bis einschließlich dem Kalenderjahr nach Studienende.

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#2
 Von 
thomascro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da verstehe ich nicht, wie das gemeint ist. Die o.g. Betrachtung bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr.


Ich bezog mich hier auf den Verlustvortrag. In diesem Artikel (https://www.mba-studium.de/finanzierung/kosten-steuer-absetzen/) wird es wie folgt beschrieben:

"Die Kosten sind in dem Jahr in der Steuererklärung anzusetzen, in dem sie angefallen sind. Der Vorteil bei einem MBA Studium: Die Kosten werden als Werbungskosten betrachtet und sind daher unbegrenzt abzugsmöglich. Wenn die Ausgaben also im Jahr 2015 Ihr Gehalt so verringert haben, dass Sie keine Steuern zahlen müssen, aber auch noch nicht sämtliche Kosten steuerlich absetzen konnten, können Sie diese Ausgaben als Verlustvor- oder -rücktrag nutzen. Verlustvortrag oder Verlustrücktrag bedeutet, dass Sie die MBA-Kosten entweder in zukünftige Jahre oder in das vorige Kalenderjahr schieben können"

Bedeutet dies also genau das, was du mit

Zitat (von hh):
Wenn man ein Vollzeitstudium ohne Einkünfte macht und dann ein Verlustvortrag, dann ist die Vorhersage der Höhe der Steuerersparnis schwierig. Für eine Modellrechnung muss man dann nämlich für jedes Jahr das Bruttoeinkommen und die Werbungskosten betrachten bis einschließlich dem Kalenderjahr nach Studienende.
"

gemeint hast?

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Wenn Sie die 38.000 EUR in einem Jahr zahlen, dann sind Sie aufgrund Ihres höheren zu versteuernden Einkommens nicht in späteren Veranlagungszeiträumen abziehbar.
Aus steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht wäre eine - zumindest zinslose - Ratenzahlung günstiger.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Bedeutet dies also genau das, was du mit ... gemeint hast?


Ja, genau.

Wenn man z.B. von 2015-2018 sein MBA-Studium macht, dann sind zur Beurteilung des steuerlichen Vorteils die Bruttoeinkünfte der Jahre 2014-2019 erforderlich, sowie die Verteilung der Zahlungen für die Studiengebühren auf die einzelnen Jahre.

Eine Steuererstattung bis zu 48,09% ist jedoch nur bei hohen Bruttoeinkünften und optimaler Verteilung von Kosten und Einkünften auf die verschiedenen Kalenderjahre erreichbar und daher eher theoretisch. Selbst 40% ist ein ziemlich optimistischer Wert.

Wenn Du auf 30% kommst, dann ist das schon gut. Bei ungünstigen Konstellationen kann das auch weniger sein, im schlechtesten Fall auch unter 10%.

-- Editiert von hh am 13.06.2018 22:51

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