Werbungskosten Fehler?

14. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go441784-62
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Werbungskosten Fehler?

Hallo, ich benötige mal bitte Hilfe.
Mittels smartsteuer.de wollte ich die Steuererklärung abgeben. Dort kamen 471 Euro Erstattung raus. Als ich es dann selbst ins Elster übernommen habe, kam ich auf 2500 € Erstattung. Eigentlich habe ich die Werte 1:1 übernommen.
Gehalt Gesamt ca 21000 Euro. Einbehaltene Lohnsteuer 2000 €
Steuerklasse 1
Entfernung zu Arbeitsplatz:
172 Tage a 33 km (5 Arbeitstage) vom 01.01. - 31.08.
104 Tage a 22 km (6 Arbeitstage) vom 01.09. - 31.12.

Kann mir anhande dieser Daten sagen, welche Erstattung eher richtig ist? Bevor ich auf stundenlange Suche gehe als Laie..

Dankeschön

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4837 Beiträge, 1171x hilfreich)

Wenn Sie nur 2.000 EUR LSt bezahlt haben, können Sie keine Erstattung von 2.500 EUR erhalten, selbst bei Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Werbungskosten haben Sie 2.389,20 EUR gehabt, von denen 1.000,00 EUR bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigt wurden.
Sind Sie ledig oder werden Sie zusammen veranlagt? Hatten Sie einen Arbeitgeberwechsel?

Vermutlich sind die 471 EUR richtig.

-- Editiert von Cybert. am 14.03.2018 20:22

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go441784-62
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Wenn Sie nur 2.000 EUR LSt bezahlt haben, können Sie keine Erstattung von 2.500 EUR erhalten, selbst bei Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Werbungskosten haben Sie 2.389,20 EUR gehabt, von denen 1.000,00 EUR bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigt wurden.
Sind Sie ledig oder werden Sie zusammen veranlagt? Hatten Sie einen Arbeitgeberwechsel?

Vermutlich sind die 471 EUR richtig.

-- Editiert von Cybert. am 14.03.2018 20:22


ok. ja ein Arbeitgeberwechsel hat stattgefunden. und ich bin ledig

-- Editiert von go441784-62 am 14.03.2018 20:35

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4837 Beiträge, 1171x hilfreich)

Stimmt, Sie schrieben von der StKl. I
Haben Sie beim zweiten AG deutlich mehr verdient als beim ersten?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

In keinem Fall kann die Erstattung höher sein als die gesamte gezahlte Steuer. Wahrscheinlich hast Du in Elster irgendeine Zahl falsch eingegeben.

Trotz AG-Wechsel erscheinen auch mir die 471€ als plausibel.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

ich würde aber dazu raten den Fehler zu suchen und zu finden, anstatt einfach eine der beiden Erklärungen abzugeben.
Am Sichersten ist es wenn in beiden Fällen ein identisches Ergebnis herauskommt.

Ein häufiger Fehler bei Elster ist übrigens die Eingabe mit Cent wo keine hingehören. Elster nimmt dann das Komma gar nicht an und es wird ein 100-fach zu höher Betrag eingetragen (etwa bei den Kirchensteuern im Hauptvordruck). Da bekommt man dann schnell sämtliche Steuern erstattet.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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