Werbungskosten - Dienstreisen - Upgradekosten

27. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
UJ4711
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten - Dienstreisen - Upgradekosten

Hallo,

Bisher war es in der Vergangenheit so das mein Arbeitgeber für Dienstreisen Economy bezahlt hat. Wenn ich dann auf eigene Kosten ein Upgrade auf Business gebucht habe, dies als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt bekommen habe. Nun hat wohl mein Sachbearbeiter gewechselt und der hat alle Aufwendungen gestrichen. Alle diese Kosten sind in den vergangenen Jahren ohne Probleme durchgegangen.

Gibt es diesbezüglich Urteile auf die ich mich beziehen kann? Oder rechtlich gesehen auf die Jahre zuvor?

Vielen Dank im vorraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
und der hat alle Aufwendungen gestrichen.


mit welcher Begründung?

Zitat:
Oder rechtlich gesehen auf die Jahre zuvor?


Nein, das geht nicht.

Dass es sich um einen dienstlich veranlassten Flug gehandelt hat, wird man im Zweifel nachweisen müssen, jedoch dürfte der Nachweis nicht schwer fallen. Die Rechnung wird man auch vorlegen können. Problematisch wird es, wenn das Upgrade mit Bonusmeilen "bezahlt" wurde.

Wenn es sich um eine Dienstreise gehandelt hat, dann sind das ganz klar beruflich veranlasst Kosten, die somit auch als Werbungskosten gelten.

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#2
 Von 
UJ4711
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ging bei dem Thema auch um eine Statusverlängerung (senator für 2000 Euro), meines erachtens nach ähnlich zu bewerten wie eine bahncard. Ablehnung nach EStG §9 und das dies private Annehmlichkeiten wären (nach §12).
Rechnungen liegen für alles vor, keinerlei Bonusmeilen etc in den Belegen mit drin. In den letzten Jahren gab es diesbezüglich auch niemals Schwierigkeiten. Sicherlich kann ich entsprechende interne Dienstreise Anträge nachweisen falls es notwendig ist.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Eine LH-Senator Karte ist nicht das Gleiche wie eine Bahncard. Eine Bahncard dient in erster Linie für Preisermäßigungen, der Senator-status dient dagegen für zusätzliche Annehmlichkeiten.

Wenn man jedoch nachweisen kann, dass der Status (fast) ausschließlich auf Dienstreisem verwendet wird, dann sind es nach meiner Auffassung dennoch Werbungskosten.

Sollten die Kosten in Höhe von 2.000€ angegeben worden sein ohne einen Bezug zu Dienstreisem darzulegen, dann überrascht mich die Ablehnung jedoch nicht.

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#4
 Von 
UJ4711
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für deine Antworten. Ich denke ich kann nachweisen das ich in dem Jahr bzw dem Jahr danach ausschliesslich dienstlich geflogen bin. Wenn du in meiner Lage wärest, welche Begründung würdest du angeben?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Wenn du in meiner Lage wärest, welche Begründung würdest du angeben?


Genau die Begründung, dass die Statusverlängerung (fast) ausschließlich dienstlich genutzt wurde. Dazu muss dargelegt werden, dass der private Anteil an den Flügen weniger als 10% betragen hat.

Das sollte mit Vorlage der Kontoauszüge vom Miles and More gelingen, wobei für jeden einzelnen Flug die dienstliche Veranlassung nachgewiesen werden müsste.

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#6
 Von 
UJ4711
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, ich danke dir. So ähnlich hatte ich es mir auch überlegt, wollte aber einfach deine Sichtweise dazu hören. Ich gebe bescheid wenn ich mehr zu der Thematik weiß und wie es ausgegangen ist.

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#7
 Von 
guw
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von UJ4711):
Ich gebe bescheid wenn ich mehr zu der Thematik weiß und wie es ausgegangen ist.


Gibt es ein Update zu dem Thema?

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