Ich war vom November 2003 bis zum Mai 2004 als Bundeswehrsoldat (Zeitsoldat) im Auslandseinsatz (genau 180 Tage). Nun habe ich gehört, dass man auch die Unterkunft im Einsatzland als Zweitwohnsitz absetzen kann. Ich habe in dem o. g. Zeitraum noch bei meinen Eltern gewohnt, also keinen eigenen Hausstand gehabt. Wie und was kann man nun das nun absetzen????
Und vor allem, welche Werbungskasten kann man im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz überhaupt absetzen????
(z. B. An- und Abreise, Verpflegung, Unterkunft, Telefonkarten?????)
Also vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben.
Ciao
Karsty
Werbungskosten Auslandseinsatz Bundeswehr
4. November 2004
Thema abonnieren
Frage vom 4. November 2004 | 00:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten Auslandseinsatz Bundeswehr
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. November 2004 | 09:15
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Sind Dir denn Unterkunftskosten entstanden?
Dass Du die An- und Abreise bezahlen musstest, kann ich mir auch irgendwie nicht vorstellen.
Absetzen kannst Du natürlich nur Kosten, die Dir auch tatsächlich entstanden sind. Den Aufwandsersatz der Bundeswehr musst Du dann noch davon abziehen.
Und jetzt?
Schon
267.072
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten