Werbung steuerlich absetzen

8. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
SteveB
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)
Werbung steuerlich absetzen

Hallo

Wie sieht es aus wenn ich für meinen Betrieb eine Werbeaktion starten möchte.

Sagen wir bsp 5000€.

Wie wird das nun Steuerlich geshen? Umsatzsteur ausgabenseite 19% rausrechnen ?
Oder werden die kompletten 5000€ in meiner Einkommensteuererklärung als volle Ausgabe eingetragen ?

Danke

MFG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Das hängt davon ab, ob Du Umsatzsteuer abführst. Dann kannst Du die 19% Vorsteuer geltend machen. Normalerweise nennt man im B2B Bereich eigentlich sowieso nur Nettopreise (zzgl. MWSt) weil nur das relevant ist für die Kostenbewertung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
connlon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 55x hilfreich)

Wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird diese natürlich ganz normal abgezogen.
Da es Betriebsausgaben sind schmälern die Kosten für die Werbeaktion den gewerblichen Gewinn. Sie tauchen in der Einkommensteuererklärung gar nicht direkt auf. Die immer wieder viel zitierten Werbungskosten sind etwas ganz anderes.

Gruß

Connlon

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SteveB
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

HAllo

Ja also ich führe monatlich Umsatzsteuer ab. EInnahmen ausgaben....

Also wenn ich nun 5000€ Rechnung erhalte die ich für Werbung ausgebe.
bekomme ich vom Amt 19% ->950€ , soweit richtig ?

Und welchen Betrag gebe ich nun in meiner jährlichen Einkommensteuer dann unter Ausgaben davon dann an ?
5000€ oder 4050€ ?

MFg

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

In der Einkommensteuererklärung wird der Bruttobetrag, also die 5.000€ als Ausgaben deklariert und die USt.-Erstattung in Höhe von 950€ sind dann Einnahmen.

Steuerlich wirksam ist daher nur der Nettobetrag in Höhe von 4.050€.

@Connlon
Ausgaben für Werbung sind bei Selbständigen ganz typsiche Werbungskosten. Es ist jedoch richtig, dass der Begriff Werbungskosten weit mehr umfasst als nur die Ausgaben für Werbung.

-- Editiert von hh am 09.02.2009 09:48

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SteveB
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Also reicht es wenn ich in der Einkommensteuerklärung einfach
4050 als reinverlust aufliste.

In der Einkstrerkl. liste ich einfach alle rein-gewinne und reinverluste auf ohne den ganzen mehrwertsstuer gedönz. richtig ?


MFg

3x Hilfreiche Antwort

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