Wer hat Beweislast bei Steuerprüfung?

12. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dark-Nightwish
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 12x hilfreich)
Wer hat Beweislast bei Steuerprüfung?

Hallo zusammen,

bei uns steht eine Steuerprüfung im Haus und läuft seit letztes Jahr. Der Finanzbeamte will einfach nicht glauben und jeden einzelnen Cent belegt haben, auch z.B. von der Oma usw...
Kann der verlangen, dass wir unsere Unschuld beweisen oder muss nicht das FA und die Schuld nachweisen?
Außerdem haben wir Geld von einem privaten Gönner bekommen, der mittlerweile verstorben ist.
Wir sind nicht kriminell geworden oder haben beschissen. Hab dem FA auch schon alle unsere Kosten und Einkünfte mal für zwei Jahre aufgestellt, um deren Unterstellung von ca. 20000€ Lebenshaltungskosten zu reduzieren. Wenn man nach deren Statistik geht, dann sind alle Hartz IV-Empfänger unter der Armutsgrenze lebend. Der Staat setzt wohl Werte an, wie es ihm grad gefällt.

Die können doch net verlangen, dass man jeden einzelnen Cent der letzten 7 Jahre belegen kann. Noch dazu nicht die Oma, die eher das Geld im Sparstrumpf hat als auf dem Konto und nicht mehre alle Sparbücher hat. :(

oder kann man bei der Sparkasse die alten Sparbücher noch nachfragen bzw. speichern die die Daten über ca. 10 Jahre?

Danke für Eure Hilfe!!!

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

oder kann man bei der Sparkasse die alten Sparbücher noch nachfragen bzw. speichern die die Daten über ca. 10 Jahre?

So cirka.

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#2
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Was die Beweislast angeht, wenn der Prüfer Nachweise haben will und Sie keine haben, dann haben Sie auch keinen Anspruch auf eine evtl. Anerkennung von Betriebsausgaben oder sowas. Ist doch klar oder?

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wie entstand denn eigentlich der Anfangsverdacht ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dark-Nightwish
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

wie der Verdacht entstand, wissen wir nicht. Aber es ist shcon so, dass das Geschäft in den ersten Jahren nicht so gut lief und wir dadurch Verluste machten. Als große Familie unterstellt das Finanzamt, dass wir ca. 20.000 euro im Jahr für Lebenshaltung brauchen, aber das Geld nicht verdienten. Jetzt unterstellen sie also "schwarzarbeit". Wir hatten aber viele Schulden und haben viel Geld geschenkt bekommen von der Oma usw...

Muss man das alles nachweisen können oder muss nicht der Prüfer hier erstmal die Schuld beweisen, dass Schwarzarbeit vorliegt. Wir haben so etwas nicht gemacht. Müssen wir die Unschuld echt selbst beweisen?
Es heißt doch immer "im zweifel für den angeklagten"

Wobei man vor Gericht bestimmt nicht so weit kommt und dann die Kosten für Anwalt und Gericht... das würde bestimmt nicht billig werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

muss nicht der Prüfer hier erstmal die Schuld beweisen, dass Schwarzarbeit vorliegt. Wir haben so etwas nicht gemacht.

Aber vielleicht die Oma.

Du kannst ja mal googeln, wie sie Al Capone und Vito Genovese geschnappt haben.

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