Was alles absetzbar? - Konkreter Fall!

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-953
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)
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6 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zunächst einmal ist es so, dass für einen Ledigen sowieso erst ab ca. 10.800€ Bruttoeinkommen im Jahr Steuern anfallen. Dabei wird das ALG II nicht mitgerechnet.

Da Du nur 6 Monate gearbeitet hast, würde das einem Bruttogehalt von ca. 1.800€ im Monat entsprechen.

Nur wenn Du darüber liegst, dann lohnt es sich, darüber nachzudenken, was Du alles absetzen kannst.

Die Umzugskosten können nur dann abgesetzt werden, wenn der Umzug beruflich bedingt war. Aufgrund des großen zeitraumes von 8 Monaten zwischen Umzug un Arbeitsaufnahme habe ich daran erhebliche Zweifel.

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#2
 Von 
guest123-953
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Voraussetzung, dass überhaupt Umzugskosten abgesetzt werden können, ist dass sie beruflich veranlasst sind.

Daran fehlt es aber möglicherweise bei Dir, da zwischen Umzug und Arbeitsaufnahme 8 Monate liegen.

Bei berufliche veranlassten Umzügen kann eine Pauschale von 561€ (Ledige) abgesetzt werden und zusätzlich noch die nachgewiesenen Kosten. Das ist allerdings nicht neu.

Ob man die Lohnsteuer komplett zurück bekommt, hängt vom Jahreseinkommen ab. Es ist daher nicht zwangsläufig so, dass jemand, der einen Teil des Jahres arbeitslos war, die komplette Lohnsteuer zurück bekommt.

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#4
 Von 
guest123-953
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Warum fragst Du das erneut?

Das habe ich doch gerade vorher beantwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Umzugskosten können mit bis zu 600 € Steuerermäßigung zum tragen kommen, dann müssen aber die reinen Arbeitskosten für Spedition, Umzugshelfer schon mal 3000 € betragen.

§ 35a EStG

BMF Schreiben:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/174,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Randziffer 6 und 32

Die Aufwendungen sind jedoch nur in dem Jahr ansetzbar, in dem sie gezahlt wurden, wenn 2005 sind sie verpufft.







.

-- Editiert von oerdiz1 am 08.01.2007 21:04:39

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