Vorsorgepauschale, § 10c EStG

27. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)
Vorsorgepauschale, § 10c EStG

Eine Frage an alle mehr oder weniger steuerrechtlich Bewanderten in diesem Forum: wird mir iRd des Lohnsteuerjahresausgleichs die Vorsorgepauschale nach § 10c II EStG vom Finanzamt automatisch angerechnet, oder muss ich dies extra "beantragen"?

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Verorgungspauschale wird automatisch berechnet. Eine Beantragung ist nicht notwendig.

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Besten Dank! Hatte mich nur gewundert, da ich von der Werbungskostenpauschale schon oft gehört hab, von der Vorsorgepauschale (deren Betrag ja wohl idR höher ausfallen dürfte als die Werbungskostenpauschale von € 1.044,00) dagegen noch nie...

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Bei einem typischen Arbeitnehmer wird die Vorsorgepauschale bereits durch die gesetzlichen Abgaben für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung überschritten. Sie kommt daher selten zum tragen.

Die Werbungskostenpauschale wird übrigens auch ohne Antrag gewährt.

Daneben gibt es auch noch die Sonderausgabenpauschale in Höhe von 36€, die ebenfalls automatisch berechnet wird.

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#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Danke!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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