Eine Frage an alle mehr oder weniger steuerrechtlich Bewanderten in diesem Forum: wird mir iRd des Lohnsteuerjahresausgleichs die Vorsorgepauschale nach § 10c II EStG vom Finanzamt automatisch angerechnet, oder muss ich dies extra "beantragen"?
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Vorsorgepauschale, § 10c EStG
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Verorgungspauschale wird automatisch berechnet. Eine Beantragung ist nicht notwendig.
Besten Dank! Hatte mich nur gewundert, da ich von der Werbungskostenpauschale schon oft gehört hab, von der Vorsorgepauschale (deren Betrag ja wohl idR höher ausfallen dürfte als die Werbungskostenpauschale von € 1.044,00) dagegen noch nie...
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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Bei einem typischen Arbeitnehmer wird die Vorsorgepauschale bereits durch die gesetzlichen Abgaben für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung überschritten. Sie kommt daher selten zum tragen.
Die Werbungskostenpauschale wird übrigens auch ohne Antrag gewährt.
Daneben gibt es auch noch die Sonderausgabenpauschale in Höhe von 36€, die ebenfalls automatisch berechnet wird.
Danke!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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