Vorrauszahlung steuer

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb431876-53
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorrauszahlung steuer

In den letzten jahren mussten wir mal 10 euro,mal 50 das höchste war 100 nachzahlen...dieses jahr haben wir bescheid bekommen,dass wir im vierten quartal 2015 400 euro vorrauszahlen sollen,für 2016 jeweils 0..wie kommt diese summe zustande?? Macht doch wenig sinn oder? Kann man was gegen machen? Ausserdem ist einer.seit September arbeitslos,kann man damit argumentieren um die vorrauszahlung zu umgehen?

-- Editier von fb431876-53 am 07.01.2016 17:00

-- Editier von fb431876-53 am 07.01.2016 17:01

-- Editier von fb431876-53 am 07.01.2016 17:02

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21 Antworten
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#1
 Von 
staff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 39x hilfreich)

Geht es hier um die EInkommensteuer? Ist dein Ehepartner selbständig?

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#2
 Von 
fb431876-53
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von staff):
Geht es hier um die EInkommensteuer? Ist dein Ehepartner selbständig?

Ja..nein beide waren die letzten jahre ganz normale angestellte,nichts hat sich verändert ausser dass einer seit September arbeitslos ist(das wissen sie glaube ich nicht)..

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13705 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
dieses jahr haben wir bescheid bekommen,dass wir im vierten quartal 2015 400 euro vorrauszahlen sollen
Es gibt doch sicher auch einen Einkommensteuerbescheid, und daraus lässt sich entnehmen, warum es zu einer Nachzahlung kam. Am besten vergleicht man den Bescheid mit dem des Vorjahres.

Zitat:
dass wir im vierten quartal 2015 400 euro vorrauszahlen sollen,
Das hört sich etwas seltsam an. Denn Vorauszahlungen gibt es eigentlich erst ab 400 Euro, habt ihr da genau getroffen?

Zitat:
,für 2016 jeweils 0
Wirklich Null? Oder fehlt da was?

Zitat:
Ausserdem ist einer.seit September arbeitslos,kann man damit argumentieren um die vorrauszahlung zu umgehen?
Ja. Das Arbeitslosengeld ist in der Regel deutlich niedriger ist als der Lohn, daher dürfte der Steuersatz tendenziell sinken.
Anmerkung: Arbeitslosengeld ist an sich steuerfrei, erhöht aber durch den Progressionsvorbehalt den Steuersatz und damit die Steuern auf das übrige Einkommen. Genau das Gleiche machte aber vorher der Lohn, daher ändert sich nicht allzu viel.

Stefan

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#5
 Von 
fb431876-53
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,
Zitat:dieses jahr haben wir bescheid bekommen,dass wir im vierten quartal 2015 400 euro vorrauszahlen sollenEs gibt doch sicher auch einen Einkommensteuerbescheid, und daraus lässt sich entnehmen, warum es zu einer Nachzahlung kam. Am besten vergleicht man den Bescheid mit dem des Vorjahres.
Zitat:dass wir im vierten quartal 2015 400 euro vorrauszahlen sollen,Das hört sich etwas seltsam an. Denn Vorauszahlungen gibt es eigentlich erst ab 400 Euro, habt ihr da genau getroffen?
Zitat:,für 2016 jeweils 0Wirklich Null? Oder fehlt da was?
Zitat:Ausserdem ist einer.seit September arbeitslos,kann man damit argumentieren um die vorrauszahlung zu umgehen?Ja. Das Arbeitslosengeld ist in der Regel deutlich niedriger ist als der Lohn, daher dürfte der Steuersatz tendenziell sinken.
Anmerkung: Arbeitslosengeld ist an sich steuerfrei, erhöht aber durch den Progressionsvorbehalt den Steuersatz und damit die Steuern auf das übrige Einkommen. Genau das Gleiche machte aber vorher der Lohn, daher ändert sich nicht allzu viel.
Stefan
: ja,nur für 4 quartal 403 euro vorrauszahlen...ich gucke es mir an,vllt verstehe ich diese rechnung und wie 400 euro zustande kommen..

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#6
 Von 
fb431876-53
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
jetzt ist der Zeitpunkt für die ESt-Erklärung 2015: einfach schon mal machen und die Zahlung für IV/2015 war doch schon am 10.12. fällig und wird auch wieder angerechnet. Übrigens weiß das FA sehr wohl von der Arbeitslosigkeit und dem ALG I: das wird dem FA gemeldet!
E.
sehe ich nicht ein..was ist der sinn dahinter? Damit wir nächstes jahr diese 400 euro wieder kriegen?

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
fb431876-53
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
was sehen Sie nicht ein? Eine Steuererklärung zu machen?
Das FA wird Sie schon dazu auffordern, wenn Sie z..B. ALG I über 410,-- erhalten haben. Sie bekommen es nicht nächstes Jahr wieder, sondern dieses Jahr - 2016!
E
dass sie alles machen können und wir dann das machen müssen..ich gehe mal am Montag dahin und dann sollen sie mir erklären wie sie auf 400 euro kommen..habe jetzt vorrauszahlungsbescheid vergliechen und da blicke ich nicht durch wie sie auf die summe kommen..der gehalt wurde wie lezztes jahr berechnet (Abweichung nur ca 50 euro)...das kann wohl kaum der grund dafür sein

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#9
 Von 
staff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 39x hilfreich)

das Ganze hört sich etwas unschlüssig an...

Bei "normalen Angestellten" wird nie ein Vorauszahlungsbescheid ergehen, weil mit dem Lohnsteuerabzug "alles" abgegolten ist. Die Pflicht zur Veranlagung ergibt sich erst dann, wenn die Steuerklassenkombination 3/5 ist oder eine andere Einkunftsart vorliegt. Über die Arbeitslosigkeit wird das FA erst am 28.02.16 erfahren, wenn die Datenübermittlung erfolgt. War die Vorauszahlung mit dem letzten ESt-Bescheid festgesetzt oder war das ein "extra" Bescheid?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb431876-53
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von staff):
das Ganze hört sich etwas unschlüssig an...
Bei "normalen Angestellten" wird nie ein Vorauszahlungsbescheid ergehen, weil mit dem Lohnsteuerabzug "alles" abgegolten ist. Die Pflicht zur Veranlagung ergibt sich erst dann, wenn die Steuerklassenkombination 3/5 ist oder eine andere Einkunftsart vorliegt. Über die Arbeitslosigkeit wird das FA erst am 28.02.16 erfahren, wenn die Datenübermittlung erfolgt. War die Vorauszahlung mit dem letzten ESt-Bescheid festgesetzt oder war das ein "extra" Bescheid?


bei den letzten frage bin ich überfragt,was meinen sie mit extra bescheid?
ja für mich kliegt das ganze auch unlogisch,in den letzen 10 jahren müssten wir nie vorrauszahlen... ich habe es erst gesehen als ich eine mahnung bekommen habe.dann habe ich da angerufen und sie hat es mit bischen was erklärt..da habe ich in meinen sachen rumgewühlt und vorrauszahlungsbescheid entdeckt...davor die jahre haben wir den nicht bekommen,deswegen habe ich mir damals es auch nicht so genau angeschaut.wenn ich ehrlich bin habe ich nichtmal gewusst was es ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
staff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von fb431876-53):
Zitat
bei den letzten frage bin ich überfragt,was meinen sie mit extra bescheid?


wenn Sie den Einkommensteuerbescheid z.B. für 2014 bekommen, aufgrund dessen sich z.B. eine Nachzahlung für 2014 ergibt, dann wird mit dem gleichen Bescheid die Vorauszahlungen für die Folgejahre festgesetzt (z.B. 2015 und 2016) Grob gesprochen die Nachzahlung 2014 geteilt durch vier - je 1/4 pro Quartal 2015 und 2016.

Wenn Sie aber ein extra Vorauszahlungsbescheid für das 4.Quartal 2015 bekommen haben, sollte es einen Grund dafür geben, den Sie hier nicht aufführen...


-- Editiert von staff am 08.01.2016 19:18

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb431876-53
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von staff):
Zitat (von fb431876-53):Zitat
bei den letzten frage bin ich überfragt,was meinen sie mit extra bescheid?

wenn Sie den Einkommensteuerbescheid z.B. für 2014 bekommen, aufgrund dessen sich z.B. eine Nachzahlung für 2014 ergibt, dann wird mit dem gleichen Bescheid die Vorauszahlungen für die Folgejahre festgesetzt (z.B. 2015 und 2016) Grob gesprochen die Nachzahlung 2014 geteilt durch vier - je 1/4 pro Quartal 2015 und 2016.
Wenn Sie aber ein extra Vorauszahlungsbescheid für das 4.Quartal 2015 bekommen haben, sollte es einen Grund dafür geben, den Sie hier nicht aufführen...

-- Editiert von staff am 08.01.2016 19:18

ahso..ja ich habe es zusammen mit den einkommensbescheid bekommen..auf einen zettel stand dass ich ca 110 euro nachzahlen muss..auf anderen 1,2,3 quartal 2015 0 euro..4 quartal 403 euro und für 2016 alles 0..

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Dafür kann es diverse Gründe geben, die wir hier ohne genaue Kenntnis des Steuerbescheides 2014 und des Vorauszahlungsbescheides 2015 nur erraten können.

Wenn Ihr die Steuerklassenkombination 3/5 habt und derjenige mit 5 jetzt ALG bekommt, dann kann die Nachzahlung übrigens durchaus steigen. Ansonsten gibt es in § 37 Abs. 3 EStG zahlreiche Dinge, die zwar im Einkommensteuerbescheid, nicht aber beim Vorauszahlungsbescheid berücksichtigt werden und so zu Differenzen zwischen beiden Bescheiden führen können.

Wenn Du es genau wissen willst, woran das liegt, dann müsstest Du die beiden Bescheide anonymisiert im Internet einstellen. Da aber Einkommensteuerbescheid und Vorauszahlungsbescheid identisch aufgebaut sind, solltest Du beide Bescheide nebeneinander legen und die Unterschiede prüfen. Anhand der Unterschiede können wir dann auch beurteilen, ob das seine Richtigkeit hat.

Zitat:
für 2016 jeweils 0


Da Ihr nur ganz knapp über dem Mindestvorauszahlungsbetrag von 400€ liegt, kann das ganz einfach daran liegen, dass sich der Grundfreibetrag in 2016 erhöht hat und die rechnerische Vorauszahlung dann wieder unter 400€ liegt.

-- Editiert von hh am 08.01.2016 22:47

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ergänzung:
In Fällen wie diesen sind die Finanzbeamten übrigen häufig kulant und erlassen die Vorauszahlung, obwohl der Vorauszahlungsbescheid rechtlich völlig korrekt war.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb431876-53
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dafür kann es diverse Gründe geben, die wir hier ohne genaue Kenntnis des Steuerbescheides 2014 und des Vorauszahlungsbescheides 2015 nur erraten können.

Wenn Ihr die Steuerklassenkombination 3/5 habt und derjenige mit 5 jetzt ALG bekommt, dann kann die Nachzahlung übrigens durchaus steigen. Ansonsten gibt es in § 37 Abs. 3 EStG
zahlreiche Dinge, die zwar im Einkommensteuerbescheid, nicht aber beim Vorauszahlungsbescheid berücksichtigt werden und so zu Differenzen zwischen beiden Bescheiden führen können.

Wenn Du es genau wissen willst, woran das liegt, dann müsstest Du die beiden Bescheide anonymisiert im Internet einstellen. Da aber Einkommensteuerbescheid und Vorauszahlungsbescheid identisch aufgebaut sind, solltest Du beide Bescheide nebeneinander legen und die Unterschiede prüfen. Anhand der Unterschiede können wir dann auch beurteilen, ob das seine Richtigkeit hat.

Zitat:für 2016 jeweils 0

Da Ihr nur ganz knapp über dem Mindestvorauszahlungsbetrag von 400€ liegt, kann das ganz einfach daran liegen, dass sich der Grundfreibetrag in 2016 erhöht hat und die rechnerische Vorauszahlung dann wieder unter 400€ liegt.

-- Editiert von hh am 08.01.2016 22:47
ja,partner mit steuerklasse 5 ist jetzt arbeitslos..egal..ich werde es mal am Montag klären,mal schauen was sie sagen

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb431876-53
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich war heute da,habe sie gefragt wie die summe zustande gekommen ist,hat sie mit 3 und 5 steuerklasse argumentiert...als ich ihr sagte dass wir nie mehr als 100 euro nachzahlen müssten wusste sie nicht mehr wie sie sich rausreden könnte.erklären könnte sie mir es nicht nur immer wiederholt dass sie es nicht ändern kann..ich habe mitlerweile so ein hals auf die Beamten,machen fehler und sind zu feige es zuzugeben,unglaublich...mit arbeitslosen geld hatte ich auch schon probleme,nach zwei monaten haben sie mir alles gestrichen,weil ich angeblich arbeit gefunden habe..da musste ich auch mit denen klären..manchmal denke ich das machen sie extra um dumme zu finden..bei einem klappt es nicht,der andere denkt ah den streit ist es nicht wert..

-- Editiert von fb431876-53 am 11.01.2016 18:51

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
machen fehler und sind zu feige es zuzugeben


Woher weißt Du denn, dass der Finanzbeamte einen Fehler gemacht hat?

Ich bin mir zu 95% sicher, dass der Vorauszahlungsbescheid korrekt ist, da er vollautomtisch erstellt wird. Mit hoher Wahrscheinlichkeit liegt die Höhe der Vorauszahlung an den Sonderregelungen im § 37 EStG .

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb431876-53
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:machen fehler und sind zu feige es zuzugeben

Woher weißt Du denn, dass der Finanzbeamte einen Fehler gemacht hat?

Ich bin mir zu 95% sicher, dass der Vorauszahlungsbescheid korrekt ist, da er vollautomtisch erstellt wird. Mit hoher Wahrscheinlichkeit liegt die Höhe der Vorauszahlung an den Sonderregelungen im § 37 EStG
.
weil wenn nicht,hätte sie es mir erklären können oder nicht? Wenn diese vorrauszahlung korrekt ist,dann war es die letzen 10 jahre nicht korrekt,da wir da nichts vorrauszahlen müssten? Etwa so?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13705 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
weil wenn nicht,hätte sie es mir erklären können oder nicht?
Ja, eigentlich kann man das erwarten.
Andererseits hast du doch einen Bescheid, aus dem der Grund ganz sicher hervorgeht (vergleiche doch mal Einkommen- und Vorauszahlungsbescheid, Zeile für Zeile, so schwer ist das doch nicht).

Zitat:
Wenn diese vorrauszahlung korrekt ist,dann war es die letzen 10 jahre nicht korrekt,da wir da nichts vorrauszahlen müssten?
Und gab es die Arbeitslosigkeit da auch? Ich wette nicht.
Außerdem kann es auch sein, dass ihr immer knapp unter der 400-Euro-Grenze lagt (der Verdacht liegt jedenfalls nahe). Und dann kann es halt sein, dass es durch eine Kleinigkeit (z.B. 10 Euro mehr Lohn) plötzlich anders ist.

Grundsätzlich kann ich deinen Ärger ja verstehen, aber nicht ganz so wie du denkst. Für dich ist es natürlich blöd, weil du ein paar Monate Geld verleihen musst. Das Finanzamt hat aber gar kein Interesse an solchen Mini-Zinsgewinnen, daher ist die - zwischen den Zeilen vorgeworfene - Absicht sicher falsch.

Wie von hh schon gesagt ist es auch nicht besonders schwer, eine solche Vorauszahlung kulanter weise wieder auf Null setzen zu lassen. Du hast aber bereits gezahlt (richtig?) - und dann wird natürlich einfach auf die Steuererklärung verwiesen, ist ja nicht mehr lang.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
weil wenn nicht,hätte sie es mir erklären können oder nicht?


Da Vorauszahlungsbescheide vollautomatisch erstellt werden, kann es durchaus sein, dass die Sachbearbeiterin im Finanzamt tatsächlich nicht weiß, warum die Vorauszahlungen zustande gekommen sind.

Zitat:
Wenn diese vorrauszahlung korrekt ist,dann war es die letzen 10 jahre nicht korrekt,da wir da nichts vorrauszahlen müssten? Etwa so?


Nicht unbedingt. Es reicht ja eine geringfügige Änderung. Wenn bei der Berechnung der Vorauszahlung statt 403€ ein Betrag von 398€ herausgekommen wäre, dann wird keine Vorauszahlung festgelegt. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es sowohl dieses Mal als auch für die vorhergehenden 10 Jahre alles seine Richtigkeit hat. Normalerweise wird eine Vorauszahlung auch für die Folgejahre gleich mit festgelegt. Ich gehe daher davon aus, dass aufgrund der steuerlichen Änderungen zum 01.01.2016 (neuer Steuertarif) für 2016 wieder ein Betrag unter 400€ ermittelt wurde und daher für 2016 keine Vorauszahlung festgelegt wurde.

Wenn Du es genau wissen willst, dann stelle sowohl Steuerbescheid als auch Vorauszahlungsbescheid anonym hier oder über ein verlinktes Portal ein. Dann erhälst Du eine genaue Erklärung, ob und warum das Ganze richtig ist oder ggf. einen Hinweis, was daran falsch ist, um damit erneut zum Finanzamt zu gehen.
Alternativ: Steuerbescheid und Vorauszahlungsbescheid Zeile für Zeile vergleichen und sich hier die Differenzen erklären lassen.

Die Arbeitslosigkeit kann dabei übrigens noch keine Rolle spielen, da das dem Finanzamt wohl noch gar nicht bekannt ist. Im automatisierten Verfahren wird streng nach Gesetz davon ausgegangen, dass die Einkommensverhältnisse in 2015 genauso sind wie in 2014 (§ 37 Abs. 2 Satz 2 EStG ).

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Vielleicht stellt der TE ja noch seinen Steuerbescheid hier ein, dann könnte man vielleicht was genaueres sagen.

Ansonsten würde ich gerne mal eine Lanze für die Finanzbeamten brechen. Es ist überhaupt nicht mehr möglich, sich in allen Bereichen des Steuerrechts wirklich auszukennen und auf alles (sofort) die Antwort zu wissen.

Programmfehler sind extrem selten, zumindest wenn die Veranlagung schon einige Zeit läuft (zu Beginn eines neuen Veranlagungszeitraums kann das vielleicht mal eher vorkommen).

Also gibt es drei Möglichkeiten: Eingabefehler im Finanzamt, Fehler in der Erklärung oder es ist eben richtig. Aber ohne Bescheid ist das nur eine Stochern im Trüben ...

0x Hilfreiche Antwort

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