A und B sind nicht verheiratet, leben zusammen. A hat Gewerbe, 7 Angestellte, führt nach außen das Gewerbe alleine. B hilft bei der Buchhaltung, hat aber keinen Vertrag mit A, wird auch nicht von A entlohnt. A gibt über Jahre nicht alle Einnahmen dem Finanzamt an. B ist dies bekannt und führt für A doppelte Bücher. A und B trennen sich privat und haben seit einigen Jahren keinen Kontakt. A hat plötzlich Steuerprüfung, da der Finanzbehörde bekannt, dass A über Jahre Steuern hinterzogen hat. Da B davon wusste macht B sich jetzt sorgen, dass B ebenfalls belangt werden kann.
Kann B belangt werden? Wenn ja,mit welchen Strafen muss B rechnen?
Von Steuerhinterziehung gewußt, deshalb haftbar?
7. Januar 2009
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Frage vom 7. Januar 2009 | 11:05
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 4x hilfreich)
Von Steuerhinterziehung gewußt, deshalb haftbar?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2009 | 12:45
Von
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 176x hilfreich)
Wenn es ernst wird, würde ich mir einen geeigneten Anwalt suchen, weil der Tatbestand Beihilfe zur Steuerhinterziehung offenbar gegeben ist. Als Einstieg empfiehlt sich mal folgenden Artikel zu lesen: http://www.123recht.net/Haftung-bei-Beihilfe-zur-Steuerhinterziehung__a9335.html.
Ob du entlohnt wurdest oder nicht, spielt erstmal keine besondere Rolle - außer du willst abstreiten, dass du für deinen Ex gearbeitet und mit der Sache was zu tun hast.
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