Vom Vater geerbt, wie wird das Finanzamt, den Wert des Vermögens feststellen, das man geerbt hat?

7. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Telschik2013
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Vom Vater geerbt, wie wird das Finanzamt, den Wert des Vermögens feststellen, das man geerbt hat?

Vom Vater geerbt, wie wird das Finanzamt, den Wert des Vermögens feststellen, das man geerbt hat?
Muss ja eine Steuererklärung machen, und alles was ich geerbt habe, hat ja einen Wert.
Also ich darf ja bis zu 400000 Euro Steuerfrei als Kind vom Vater erben, ohne Erbschaftssteuer zu zahlen.
Ich komme da nicht mal zur Hälfte ran.
Blos, wie will das Finanzamt den Wert feststellen, was ich geerbt habe?
Ich habe z.B auch Pachtland geerbt, dies muss ich dann angeben beim Finanzamt, und dann bewerten die dies?
Ich kann selber nicht mal sagen, wieviel das Wert ist...
Also ich muss beim Steuerberater alle Pachtflächen und geerbtes angeben, und das Finanzamt schaut sich das dann an, und bewertet dies, und setzt ein Europreis dafür an, ist alles zusammen nicht über 400tsd, muss ich keine Steuern zahlen?
verkürzt dargestellt..

Könnt Ihr mir mal bitte erklären, wie sowas abläuft und wie das FA das handhabt?
weil ich muss da was für den Steuerberater zusammenstellen.
Auch habe ich selbstgenutztes Wohneigentum.

Werde ich steuern zahlen müssen, aufs geerbte?...obwohl ich keine Erbschaftssteuer zahlen muss...also wird einen da woanders was bei abgezwackt...

Kann ich Kosten für Grabstellenkauf und Friedhofsgebühren und teilweise Beerdigungskosten absetzen?


-- Editiert von Telschik2013 am 07.02.2018 20:00

-- Editiert von Telschik2013 am 07.02.2018 20:05

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Wenn der Wert des Erbes nicht einmal die Hälfte des Freibetrages beträgt, dann macht das Finanzamt gar nichts. Die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung ist dann auch nicht erforderlich.

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#2
 Von 
Telschik2013
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke!
Aber muss der Steuerberater denn überhaupt was angeben? Oder kann man dann die ganze Sache mit der Erberrei unter den Tisch fallen lassen beim Finanzamt? Also nur die Lohnsteuerrückerstattung machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Aber muss der Steuerberater denn überhaupt was angeben?


Bezüglich der Erbschaftsteuer muss er nichts angeben.

Zitat:
Oder kann man dann die ganze Sache mit der Erberrei unter den Tisch fallen lassen beim Finanzamt?


Bezüglich der Erbschaftsteuer ist das richtig.

Zitat:
Also nur die Lohnsteuerrückerstattung machen?


Du meinst die Einkommensteuererklärung? Da Du auch Pachtland geerbt hast müssen darin natürlich die Pachteinnahmen angegeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich würde einfach eine Liste mit den geerbten Gegenständen/Immobilien erstellen und dabei die Werte schätzen.
Wenn die Summe dann nur grob der Hälfte des Freibetrages ist kann man dem Finanzamt leicht den Wind aus den Segeln nehmen.

Stefan

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