Salü,
ist man bereits Vollzeit beschäftigt und nimmt einen Nebenjob der Kategorie 400-Euro-Job auf, kann man dann die 400 Euro /Monat behalten oder werden die auch mit dem persönlichen Steuersatz (ca. 30%) versteuert werden müssen?
Vollzeitbeschäftigung und 400-Euro-Job
3. November 2006
Thema abonnieren
Frage vom 3. November 2006 | 13:52
Von
Status: Schüler (209 Beiträge, 48x hilfreich)
Vollzeitbeschäftigung und 400-Euro-Job
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. November 2006 | 20:21
Von
Status: Schüler (365 Beiträge, 155x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 7. November 2006 | 16:50
Von
Status: Schüler (209 Beiträge, 48x hilfreich)
Wie ist es, wenn die 400 Euro im Monat extra im Rahmen von freiberuflicher oder Honorartätigkeit zustandekommen? Gleiche steuerliche Behandlung wie "geringfügiges Beschäftigungsverhältnis", oder ungünstiger?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. November 2006 | 17:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Nein, das ist dann ungünstiger. In dem Fall unterliegen die Nebeneinkünfte in vollem Umfang der Steuerpflicht.
Und jetzt?
Schon
268.178
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten