Hallo zusammen,
hätte da folgendes Anliegen.
Neben meinem Vollzeitjob, wo ich 32.000€ Brutto im Jahr verdiene, möchte ich nun ein Kleingewerbe anmelden und mir noch nebenbei etwas Taschengeld verdienen. Meine Frau studiert und verdient monatlich als Werkstudentin netto 1.150€.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie genau errechnet sich die Einkommensteuer? In meinem Nebengewerbe erwarte ich einen Gewinn bis max. 8.000€ jährlich. Muss ich den Gewinn aus dem Nebengewerbe zu meinem jährlichen Bruttoverdienst dazurechnen? Und für verheiratete Paare gilt ja ein Grundfreibetrag von 19.000€ für 2018. Ist dieser Betrag allgemein auf den kompletten "Geldeingang" im Haus bedacht oder tatsächlich für Nebentätigkeiten?
Ich bedanke mich im voraus und wünsche euch einen schönen Tag.
Gruß beatsekin
Vollzeit- & Nebenjob; Wie viel Einkommensteuer?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Einkommensteuer fällt auf das zu versteuernde Einkommen an.
Das setzt sich (vereinfacht gesagt) aus Euren Bruttolöhnen abzgl. etwaiger Werbungskosten (oder jeweils einem Pauschbetrag von 1000 Euro) zzgl. dem Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) aus dem Gewerbe zusammen.
Mit dem Betrag kann man dann in einer Steuertabelle (überall zu finden im WWW) nachsehen, wie viel Steuer anfällt. Der Grundfreibetrag ist in diesen Tabellen eingearbeitet.
Dann noch die einbehaltene Lohnsteuer abziehen und man sieht, wie hoch die Erstattung, oder in Deinem Fall voraussichtlich die Nachzahlung ist.
Zitat:Muss ich den Gewinn aus dem Nebengewerbe zu meinem jährlichen Bruttoverdienst dazurechnen?
Auf das gemeinsame Bruttoeinkommen.
Zitat:Und für verheiratete Paare gilt ja ein Grundfreibetrag von 19.000€ für 2018. Ist dieser Betrag allgemein auf den kompletten "Geldeingang" im Haus bedacht oder tatsächlich für Nebentätigkeiten?
Der gilt auf die gesamten Einnahmen und ist bereits beim Lohnsteuerabzug für den Arbeitslohn berücksichtigt.
Grob geschätzt solltest Du bei Deinen Einkommensverhältnissen mit einer Steuerlast in Höhe von 26% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer rechnen, d.h. auf den Gewinn von 8.000€ fallen etwa 2.200€ Steuern an.
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Zitat:Zitat:Muss ich den Gewinn aus dem Nebengewerbe zu meinem jährlichen Bruttoverdienst dazurechnen?
Auf das gemeinsame Bruttoeinkommen.
Zitat:Und für verheiratete Paare gilt ja ein Grundfreibetrag von 19.000€ für 2018. Ist dieser Betrag allgemein auf den kompletten "Geldeingang" im Haus bedacht oder tatsächlich für Nebentätigkeiten?
Der gilt auf die gesamten Einnahmen und ist bereits beim Lohnsteuerabzug für den Arbeitslohn berücksichtigt.
Grob geschätzt solltest Du bei Deinen Einkommensverhältnissen mit einer Steuerlast in Höhe von 26% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer rechnen, d.h. auf den Gewinn von 8.000€ fallen etwa 2.200€ Steuern an.
Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer zahl ich ja schon monatlich, also das was von meinem Lohn abgeht.
Dann dürfte ich ja eigentlich nur noch mit dem Betrag was aus dem Nebengewerbe am Ende des Jahres rechnen, oder? Ich blick da kein Meter durch..sry.
Die ESt ist eine Jahressteuer, die auf das gesamte Jahreseinkommen gezahlt wird. Die vom Lohn einbehaltene LSt ist "nur" eine Vorauszahlung auf die zu erwartende ESt.ZitatEinkommensteuer bzw. Lohnsteuer zahl ich ja schon monatlich, also das was von meinem Lohn abgeht :
In der Berechnung der Lohnsteuer sind diverse Aspekte bereits berücksichtigt. So z.B. der Werbungskosten-Pauschbetrag und der grundfreibetrag (das sind die 19.000 Euro!). D.h., von den 32.000 Euro brutto fällt -unter Berücksichtigung von Sonderausgabe etc.- nur für rund 10.000 Euro Steuer an! Das dürften etwa 2.000 Euro im Jahr sein.
Der von @hh genannte Prozentsatz von 26% ist der sogenannte Grenzsteuersatz. Das ist der Steuersatz, der auf den ersten mehr verdienten Euro entfällt, den man verdient! D.h., wird zusätzlich zum Gehalt ein Gewinn von 8.000 Euro erwirtschaftet, dann zahlt man für diese zusätzliche Geld etwa 2.200 Euro Steuern. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um den Gewinn aus einem nebenberuflichen Gewerbebetrieb, einen zusätzlichen Nebenjob oder eine Gehaltserhöhung handelt. In den letzten beiden Fällen wird eine entsprechende Lohnsteuer vom ArbG einbehalten, im ersten Fall wird das FA auf Grund der Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entsprechende quartalsmäßige ESt-Vorauszahlungen festsetzen.
taxpert
ZitatIn der Berechnung der Lohnsteuer sind diverse Aspekte bereits berücksichtigt. So z.B. der Werbungskosten-Pauschbetrag und der grundfreibetrag (das sind die 19.000 Euro!). D.h., von den 32.000 Euro brutto fällt -unter Berücksichtigung von Sonderausgabe etc.- nur für rund 10.000 Euro Steuer an! Das dürften etwa 2.000 Euro im Jahr sein. :
Wie kommst du auf 2.000€ Steuer? Sämtliche Rechner im Netz zeigen mir eine Erstattung an.
Sämtliche Rechner im Netz zeigen mir eine Erstattung an. Nach 8.000 Euro aus Nebentätigkeit, auf die noch keine Steuer gezahlt wurde? Sorry, aber das ist Unfug.
ZitatSämtliche Rechner im Netz zeigen mir eine Erstattung an. Nach 8.000 Euro aus Nebentätigkeit, auf die noch keine Steuer gezahlt wurde? Sorry, aber das ist Unfug. :
Gesehen was ich zitiert habe?
Zitat:Sämtliche Rechner im Netz zeigen mir eine Erstattung an.
Ich habe keine Ahnung, was Du in die Rechner eingegeben hast, aber das kann gar nicht sein
Zitat:Wie kommst du auf 2.000€ Steuer?
Nimm einen normalen Gehaltsrechner und gebe das gemeinsame Bruttogehalt als Gehalt ein. Ich habe gerundet 46.000€ genommen. Wähle die Steuerklasse 3. Das ist zwar nicht perfekt, kommt aber der Realität ziemlich nahe.
Dann kannst Du noch einen Hinzurechnungsbetrag von 8.000€ eingeben und schaust Dir die Differenz zu der Berechnung ohne Hinzurechnungsbetrag an. Da kommt bei mir eine Differenz von 2.272,47€ raus. Das sind die Steuern, die auf den Gewinn aus der Nebentätigkeit anfallen.
Und wenn Du Dich jetzt fragst, warum Du auf Deine 32.000€ in Steuerklasse nur 1.382€ Steuern zahlen musst, auf die 8.000€ Zusatzverdienst aber mehr als 2.200€, dann ist das der Progression zu verdanken und dem Umstand, dass beim Grundgehalt die ersten ca. 23.500€ steuerfrei sind.
Vielleicht habe ich mich auch etwas missverständlich ausgedrückt!Zitat:ZitatIn der Berechnung der Lohnsteuer sind diverse Aspekte bereits berücksichtigt. So z.B. der Werbungskosten-Pauschbetrag und der grundfreibetrag (das sind die 19.000 Euro!). D.h., von den 32.000 Euro brutto fällt -unter Berücksichtigung von Sonderausgabe etc.- nur für rund 10.000 Euro Steuer an! Das dürften etwa 2.000 Euro im Jahr sein. :
Wie kommst du auf 2.000€ Steuer? Sämtliche Rechner im Netz zeigen mir eine Erstattung an.
Die 2.000 € sind die ESt, die für ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 29.000 € anfällt (deine 32.000 minus Wk, SA, etc., das Gehalt deiner Frau habe ich schlicht übersehen!). Darauf angerechnet werden natürlich die durch den LSt-Abzug geleistetetn Vorauszahlungen! Diese 2.000 € sollten daher natürlich bereits beglichen sein und es kann natürlich (ohne unversteuerte Nebeneinkünfte!) auch eine Erstattung heraus kommen!
Alternativvorschlag zu @hh:
Nimm Eure beiden BRUTTO-Jahresgehälter zusammen, mindere sie um 5.000 € für Wk, SA, etc.. Das stellt -in etwa Euer zu versteuerndes Einkommen dar. Gibdiesen Wert im Einkommensteuerrechner des BMF (https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml)ein. Neben der anfallenden ESt (auf die die abgeführte LSt angerechnet wird!) wird auch der Grenzsteuersatz bzw. hier grenzbelastung angezeigt. Was das ist: siehe oben! Erhöhe alternativ das zu versteuernde Einkommen um den erwarteten Gewinn und berechne neu!
taxpert
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