Versteuerung Dienstwagen 2019

2. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)
Versteuerung Dienstwagen 2019

Hallo,

ich habe die Möglichkeit einen Firmenwagen zu erhalten.

Dieser soll mir mit der der 1% Regelung + 0,003% pro Monat berechnet werden.

Nun hat der Gesetzgeber ja eine Neuregelung für 2019 geschaffen.
Hier heißt es:


Steuervergünstigung für Dienstwagen 2019 (Gesetzgebung)
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD beabsichtigt im Gesetzgebungsverfahren, die Besteuerung der Dienstwagen zu Gunsten von Elektro- und Hybridfahrzeugen zu begünstigen.

Hintergrund:

Stellt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Firmenwagen auch zu Privatzwecken zu Verfügung, wird dieser geldwerte Vorteil als Sachbezug nach der 1%-Methode besteuert. Dabei wird 1 Prozent des Fahrzeuglistenpreises je Monat als geldwerter Vorteil versteuert.
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll der Sachbezug fortan nur noch mit 0,5% besteuert werden.
Zur Anwendung gelangt die Neuregelung für die Elektro- und Hybridfahrzeugen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.
Nach derzeitigen Kenntnisstand dürfte die als „Dienstwagenregelung" bezeichnete Regelung auch für die Privatnutzung von Geschäftswagen Anwendung finden, die vom Unternehmer selbst zu Privatzwecken genutzt werden, da die Besteuerung der privaten Mitbenutzung von Kraftfahrzeugen stets gleich behandelt worden ist.



Was heißt das nun für mich?
Kaufe ich mir ein Hybridfahrzeug bezahle ich nur noch 0,5% + 0,003% ?

Danke.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ja richtig, außer, dass es 0,03% heißen muss.

Zitat:
Nun hat der Gesetzgeber ja eine Neuregelung für 2019 geschaffen.


Nein, das hat er noch nicht, denn, wie Du selbst schreibst:
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD beabsichtigt im Gesetzgebungsverfahren, die Besteuerung der Dienstwagen zu Gunsten von Elektro- und Hybridfahrzeugen zu begünstigen.

Das entsprechende Gesetzgebungsvorhaben ist durch den Regierungsbeschluss gerade erst eingeleitet worden. Es muss noch durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, auch wenn es wahrscheinlich ist, dass es diese Beschlüsse geben wird.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.815 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen