Hallo zusammen,
ich habe nach 10 Jahren meinen Job im Außendienst gewechselt, vorher war es immer so, das mein Arbeitgeber die 12€ pro Tag über die monatliche Reisekostenabrechnung ausgezahlt hat. Bei meinem neuen Arbeitgeber hieß es erst, ja natürlich zahlen wir die auch... Während meiner Einarbeitung hieß es auf einmal, wir zahlen die ab dem 01.02. nicht mehr (angeblich kam es hinsichtlich der 8Std. Arbeitszeit täglich, zu Ungereimtheiten)
Das sei aber alles kein Problem, man könne einfach am ende des Jahres ein Schreiben aufsetzen, in dem steht, das man im Jahr 2017 an 250 Tagen mehr als 8Std. unterwegs gewesen ist und das würde der Arbeitgeber dann bestätigen und das Finanzamt zahlt dann das Geld auf einen Schlag aus, das sei wie eine Spardose...
Da ich das aber nicht so ganz glauben konnte, habe ich jetzt heute mal etwas gegoogelt, aber ich lese überall nur, das man die 12€ pro Tag nur in die Werbekosten einbauen könne, aber das bedeutet doch dann, das dann der Steuerabzug komplett drüber geht, oder nicht?
Zumal kann ich nicht glauben, das dem Finanzamt so ein Zweizeiler reicht, das man 250 Tage länger als 8std. unterwegs war.
Gruß
Schlaubi
Verpflegungspauschale / Reisekosten
24. Februar 2017
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Frage vom 24. Februar 2017 | 18:58
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 8x hilfreich)
Verpflegungspauschale / Reisekosten
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#1
Antwort vom 24. Februar 2017 | 21:40
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Zitatdas würde der Arbeitgeber dann bestätigen und das Finanzamt zahlt dann das Geld auf einen Schlag aus, das sei wie eine Spardose... :
Nee.
Zitataber ich lese überall nur, das man die 12€ pro Tag nur in die Werbekosten einbauen könne :
Ja.
ZitatZumal kann ich nicht glauben, das dem Finanzamt so ein Zweizeiler reicht, das man 250 Tage länger als 8std. unterwegs war. :
Das ist tatsächlich formlos möglich, sollte bei einer Betriebsprüfung aber nachprüfbar sein. 250 Tage sind etwas hoch für Arbeitnehmer.
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