Verpflegungsmehraufwand/Lohnsteuerjahresausgleich?

6. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.02.2015 09:50:51
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(56 Beiträge, 29x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand/Lohnsteuerjahresausgleich?

Hallo alle zusammen,

ist es immer noch so, wie es vor ca. 3-4 Jahren war, dass ein Kraftfahrer im Nahverkehr sich die fehlenden sogenannten Spesen die der Chef nicht zahlt auch nicht beim Lohnsteuerjahresausgleich holen kann.

Vor 3-4 Jahren wurde meinem Ex von seinem Steuerberater mitgeteilt, dass das Finanzamt die nicht gezahlten Spesen nicht übernimmt sonst könnten ja alle Chefs sagen nö wir zahlen nicht, soll das mal das Finanzamt machen.

Nun habe ich auf der Suche nach Tipps zum Lohnsteuerjahresausgleich mehrfach gelesen das man angeben soll wieviele Spesen für wieviele Stunden man bekommen hat und sich das vom Chef bestätigen lassen soll um den Rest Spesengeld über den Lohnsteuerjahresausgleich zu bekommen.

Habt ihr da Ahnung oder Tipps wo man sich Informieren kann ohne gleich zu einem Steuerberater rennen zu müssen.

Danke schon mal im voraus eure JayJay1984



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"Liebe Grüße JayJay1984"

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7 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Hi,

Verpflegungsmehraufwand kann man durchaus steuerlich geltend machen. Informieren kann man sich z. B. auf der entsprechenden Wikipediaseite. Allerdings scheinen Sie der Meinung zu sein, man bekäme das Geld dann vom Finanzamt erstattet - das ist natürlich nicht so. Zunächst mal muß man über die Werbungskostenpauschale von 920 Euro kommen, und auch dann erhält man halt die entsprechenden Steuern erstattet, also maximal 42 % des Geldes. Insofern fährt man mit einer Erstattung vom Chef schon besser.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.02.2015 09:50:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

An Muemmel,

danke erstmal für deine schnelle Antwort. Ich muss aber leider sagen das ich dich nicht so recht verstanden habe. Also steuerlich geltend machen kann man es aber nicht über das Finanzamt und erst wenn man über eine Werbungspauschale von 920€ kommt. War das soweit richtig?

1.Auf welcher entsprechenden Wikipedia Seite steht es denn?
2.Inwiefern Werbungskosten, was hat das mit den Spesen zu tun?
3.Was fällt in die 920€ Werbungskosten?


Ich wäre dankbar wenn du mir das nochmal beantworten könntest.

Danke

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"Liebe Grüße JayJay1984"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Man kann den Verpflegungsmehraufwand im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen, wenn er nicht vom AG erstattet wird. Das führt aber nicht dazu, dass der Verpflegungsmehraufwand vom Finanzamt gezahlt wird.

Vereinfacht umfassen die Werbungskosten alles, was man selbst bezahlt um seine Arbeit erledigen zu können. Die wichtigsten Dinge sind dabei:
- Entfernungspauschale
- Kosten für Arbeitsmittel (Kleidung, Werkzeug, Literatur)
- Verpflegungsmehraufwand (= Spesen)
- Gewerkschaftsbeitrag

Wenn man keine oder nur wenige Werbungskosten geltend macht, dann rechnet das Finanzamt eine Pauschale von 920€ pro Jahr ab, die bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt sind. Daher lohnt sich die Angabe von Werbungskosten nur dann, wenn man insgesamt die 920€ überschreitet und nur der übersteigende Betrag führt zu einer Steuererstattung.

Die Höhe der Steuererstattung richtet sich zudem nach dem individuellen Steuersatz wobei die genannten 42% nur für Spitzenverdiener gelten. Bei einem Durchschnittseinkommen liegt die Erstattung wohl eher bei 25-35%.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Hi,

die Wikipediaseite heißt "Verpflegungsmehraufwand".

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.02.2015 09:50:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

An Muemmel,

jetzt habe ich das verstanden. Und die Seite hatte ich den Tag auch schon gefunden. Und ja mein Freund kommt einiges über die 920€ pauschale alleine wegen Fahrweg. Dann weiß ich bescheid, danke du hast mir sehr geholfen. Wobei eine Frage habe ich da noch wie trage ich die Spesen unter Werbungskosten im Steuerbescheid fürs Finanzamt ein, er hat ja keine Quittungen er kann nur nachweisen das er nicht den vollen Spesensatz hat an seinen Lohnabrechnungen.

Danke



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"Liebe Grüße JayJay1984"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Am einfachsten geht das durch eine Bescheinigung seines Arbeitgeber, aus der hervorgeht, an wievielen Tagen er >8h, >14h oder 24h abwesend war und worin der AG bescheinigt, wie hoch die steuerfrei ausgezahlten Spesen waren.

Dann kann man diese Zahlen einfach in die Zeilen 50-56 auf der 2. Seite der Anlage N übernehmen.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.02.2015 09:50:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

An hh,

danke dir. Da der Arbeitgeber in diesem Fall immer etwas schreibfaul ist und ich alle genannten Daten schriftlich von der Firma jeden Monat bekomme sollte das doch dann auch ausreichen oder.
Bekomme ja jeden Monat eine Lohnabrechnung in der steht wieviel Spesen man bekommen hat und das andere ist eine Liste mit Stundennachweis für jeden einzelnen Tag an dem man gearbeitet hat. Alles mit Firmensiegel.

Danke an alle Tipps
Beende das Thema hiermit.

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"Liebe Grüße JayJay1984"

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