Verpflegungsmehraufwand

26. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand

Guten Tag!
Wie als Kraftfahrer(Kurierfahrer) bekommen auf unseren Lohn Verpflegungsmehraufwand gezahlt.Wir sind aber nicht länger als 8 Stunden unterwegs.Hat es für unseren Arbeitgeber Vorteile wenn er uns diese Pauschale zahlt oder warum zahlt er, abgesehen mal davon,dass wir dadurch unseren Lohn aufbessen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Der Arbeitgeber zahlt hier unrechtmäßig, das ist nicht erlaubt wenn Sie nicht mehr als 8 Stunden Fahrtätigkeit am Tag ausüben.

Das ist Steuerhinterziehung. In wie weit Sie selbst sich da mitschuldig machen, dass ist die Frage.

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#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ja Danke, wir fragen uns bloß die ganze Zeit welche Vorteile er denn hat?
Macht er das, dann bei der Steuer geltend, hat er dadurch Vorteile?
Eine Zeitlang gab es zusätzlich noch Spesen, das hörte aber 2007 plötzlich auf.
Leider kennen wir uns ja nicht so aus, mit der Steuer.Auch werden unsere zusätzlichen Sonntagsfahrten irgendwie nicht offiziell abgerechnet,dafür bekommen wir den Lohn, hier 80.-€ auf unser Fahrgeld(für den Weg zur Arbeit-bekommen wir monatlich) und eben auch über die Verpflegungspauschale abgerechnet.
So taucht nirgendwo auf, dass wir am Sonntag gearbeitet haben.Auch sehr komisch!?
Wir sind bloß drauf gekommen, da er beim Arbeitsgricht bestreitet, das Überstunden geleistet würden.Denn das passt ja nicht zusammen, entweder Spesen/Verpflegungspauschale und Überstunden oder eben keine Zulagen und keine Überstunden.Also stimmt hier im Betrieb wohl irgendwas nicht??????

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Macht er das, dann bei der Steuer geltend, hat er dadurch Vorteile?

Natürlich macht er das bei der Steuer geltend. Euer normales Gehalt kann er dort aber auch geltend machen, so dass das nicht der eigentliche Grund sein dürfte.

Es ist wohl eher so, dass er im Gegensatz zum eigentlichen Lohn auf den Verpflegungsmehraufwand keine Sozialabgaben abführen muss. Außerdem denkt er sich wohl, dass das für Euch auch günstiger ist, weil auch der AN keine Sozialabgaben und auch keine Steuern darauf abführen muss.

Damit Ihr netto diese 6€ pro Tag auf legalem Weg erhalten könnt, hätte der AG Kosten in mehr als der doppelten Höhe.

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#4
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Aus der Eingangsproblematik ist allerdings nicht zu erkennen, ob der Arbeitgeber diesen Verpflegungsmehraufwand steuerfrei oder steuerpflichtig auszahlt. Es wird immer gleich alles so negativ gesehen. Vielleicht will er ja tatsächlich das Gehalt aufbessern und lässt die Beträge regular steuer- und sv-pflichtig laufen. Möglich wäre es doch. Hier hilft ein genauerer Blick in die Lohnabrechnung.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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