Verpflegungsmehraufwand Auswärtstätigkeit?

21. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.08.2009 15:31:22
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand Auswärtstätigkeit?

Hi,

ich hätt da mal eine Frage:
Ich arbeite als IT-Berater in einer Firma - befinde mich aber dort eigentlich nie, sondern bin im stetigem Wechsel bei 2 Hauptkunden eingesetzt.
Der Einsatz erfolgt auf zuruf und ist somit keinen festen Wochentagen zuordenbar. Ich befinde mich nie länger als maximal 3 Wochen am Stück beim selben Kunden. Über den Verpflegungsmehraufwand habe ich gelesen, dass dieser für die ersten 3 Monate am Stück bei einem Auswärtseinsatz (wie z.b. in meinem Fall vor Ort beim Kunden) absetzbar sind. Da ich ja nie länger als 3 Wochen am selben Einsatzort bin, wäre ich ja theoretisch dann "Dauerberechtigt" dafür - kann das sein?

Wie verhält sich das Ganze dann mit den Fahrtkosten? Kann ich das Kilometer-Geld für Fahrten mit meinem Privatwagen geltend machen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

++Da ich ja nie länger als 3 Wochen am selben Einsatzort bin, wäre ich ja theoretisch dann "Dauerberechtigt" dafür - kann das sein?++

Ja, das ist so.

++Wie verhält sich das Ganze dann mit den Fahrtkosten? Kann ich das Kilometer-Geld für Fahrten mit meinem Privatwagen geltend machen?++

Ja, auch das geht. Es kann der Kilometersatz für Dienstreisen angesetzt werden, also 0,30€ für jeden gefahrenen Kilometer.

Bis zum 31.12.2007 fiel das Ganze unter den Begriff Einsatzwechseltätigkeit. Danach gilt so etwas als beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit.

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Wie ist es, wenn ein Chef seinen Angestellten diese Kosten ersetzt. Müssen die dann das zusätzliche Geld versteuern? Ich meine mal gehört zu haben, dass das nicht steuerpflichtig ist.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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