Hallo,
ich würde mich über die Beantwortung folgender Frage sehr freuen:
Beispiel: (ES GEHT UM DIE STEUERERKLÄRUNG 2012)
-2 Häuser werden bereits komplett vermietet (seit 2011)
-1 weiteres Haus wurde seit 2012 gebaut, 2013 fertiggestellt und wird seit Fertigstellung komplett vermietet
Alle Häuser sind fremdfinanziert.
Das Haus, dass im Jahre 2013 fertiggestellt wurde kann ich erst bei der Steuererklärung 2013 zwecks Abschreibung berücksichtigen, richtig?
Gibt es etwas z.B Zinsen oder andere Kosten was ich bereits in der SE 2012 von dem letzten Haus bereits absetzen kann?
Vielen Dank im Voraus.
Dario
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Vermietung Neubau
21. August 2013
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Frage vom 21. August 2013 | 20:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung Neubau
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 22. August 2013 | 11:27
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Das gilt nicht nur für die Zinsen, sondern für alle Finanzierungskosten (z.B. Kosten der Grundschuldeintragung). Falls Kosten für die Mietersuche oder auch Betriebskosten bereits in 2012 angefallen sind, können auch diese geltend gemacht werden.
Alle anderen vor Fertigstellung getätigten Ausgaben dürften zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, die erst im Rahmen der AfA ab Fertigstellung geltend gemacht werden können.
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