Verlustvortrag - ist das Vorgehen des Finanzamts in Ordnung?

26. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
mabila
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvortrag - ist das Vorgehen des Finanzamts in Ordnung?

Verlustvortrag
Angenommen es summierte sich durch Werbungskosten ein Verlustvortrag über 30.000 Euro (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit).
Ab Oktober 2004 wäre ein Einkommen als Arbeitnehmer über10.000 Euro erzielt
worden.
Nach meiner Kenntnis würde das zu versteuernde Einkommen vom
Finanzamt um die in 2004 entstandenen Werbungskosten, angenommen
2.000 Euro, auf 8000 Euro und um einen Teil des Verlustvortrags,
8.000 Euro, auf Null Euro gemindert.
Der Verlustvortrag würde somit von 30.000 Euro auf 22.000 Euro gekürzt.
Durch Abzug des Verlustvortrags würden sich
a) Sonderausgaben
b) Außergewöhnliche Belastungen,
c) der Grundfreibetrag
nicht auswirken.
Auch ohne Verlustvortrag gäbe es die gesamte Steuer für 2004 zurück.
Wie vorstehend beschrieben, gibt es auch die gezahlte Steuer zurück, aber der Verlustvortrag würde zusätzlich erheblich gemindert.

Nach meiner Auffassung kann die Vorgehensweise des Finanzamts nicht
in Ordnung sein, oder kann mir jemand die Sachlage begründen?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Vorgehensweise des Finanzamts
rechtlich sehr bedenklich ist.
Weiß jemand, ob diesbezüglich bei Finanzgerichten oder wo anders Klagen anhängig sind, mit Angabe des Aktenzeichens, damit man sich im Internet die Sachlage mal ansehen kann.

Viele Grüße
Josef

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Menetekel
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Vorgehensweise der Finanzbehörden ist in Ordnung, vgl. § 10d EStG .

Auch vermag ich ein "rechtlich bedenkliches Verhalten" der Finanzbehörden nicht erkennen, da rechtssystematisch die negative Summe der Einkünfte der Vorjahre mit den nun positiven Einkünften verrechnet werden. Das dann bei der Berechnung der Einkommensteuer ein Grundfreibetrag in Ansatz kommt und dieser "verloren geht", steht m.E. hier nicht entgegen.

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#2
 Von 
mabila
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mitlerweile hat ein Steuerberater zu dieser Angelegenheit ein Verfassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingereicht. Aktenzeichen 2 BvR 603/05

Viele Grüße
Josef

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