Verkauf EFH - Spekulationssteuer???

15. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Heinz Starck
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf EFH - Spekulationssteuer???

Teoretischer Fall:
Ein EFH wurde 1991 von einem Ehepaar als gemeinsame Eigentümer gebaut und bezogen . Der halbe Anteil der Ehefrau wurde 1998 im Wege der ehebezogenen Zuwendung gegen Ausgleich von 27.000€ (als Grundschuld abgesichert) an den Ehemann übertragen. Zum gleichen Zeitpunkt wurde Gütertrennung vereinbart. Das EFH wird vom Ehemann in 2004 veräußert, der Verkaufspreis von z.'B'. 170.000 € liegt 70.000€ über den noch vorhandenen Darlehensverpflichtungen.
Ist in diesem Fall Spekulationssteuer zu zahlen, da vom Ehemann der halbe Anteil der Ehefrau erst vor 6 Jahren erworben wurde?

Wie wäre der Fall zu beurteilen wenn
a) beide Ehepartner mit ihren Kindern seit Bauerstellung das EFH bewohnen
b) wenn seit 4 Jahren der Ehemann mit 1 Kind das EFH bewohnt und von seiner Frau und 1 Kind getrennt lebt?

Falls Spekulationssteuer fällig ist, welcher Betrag wird dann zur Berechnung der Steuer herangezogen?
a) Differenz zwischen dem halben Verkaufspreis (85.000 €) zu dem Ausgleich an den Ehegatten (27.000 €], also 58.000 €

b) oder irgendeine andere Berechnung? z.B. ausgehend vom Baupreis

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Für den Verkauf eines selbst bewohnten Hauses fällt keine Spekulationssteuer an.

Dafür reicht es aus, wenn der Eigentümer (der Ehemann) im Haus wohnt.

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