hallo
aufgrund des neuen Urteils wg. absetzbarkeit des Arbeitszimmers kurz die Frage :
(Bin im Aussendienst und meine Firma sitzt 600km von mir entfernt)
Der Steuerbescheid für 2009 ist schon erledigt, die Rückzahlung kam im April, somit keine Chance mehr ??
Der Steuerbescheid 2008 ist wg. eines EInspruches noch beim FA in Bearbeitung, jetzt nachträglich schnell noch Arbeitszimmer ansetzen ??
Noch eine Chance für 2007 ???
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-- Editiert am 29.07.2010 13:27
Urteil Arbeitszimmer
29. Juli 2010
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Frage vom 29. Juli 2010 | 13:26
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Urteil Arbeitszimmer
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#1
Antwort vom 29. Juli 2010 | 13:46
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 356x hilfreich)
Antrag auf Änderung nach § 173 (1) Nr. 2 AO
stellen.
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#2
Antwort vom 30. Juli 2010 | 14:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Das Urteil des BVerfG ist keine neue Tatsache im Sinne des § 173 AO
.
Allerdings wurden die Steuerbescheide seit geraumer Zeit mit einem Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Anerkennung eines häuslichen Arbetiszimmers versehen, so dass aus diesem Grund auch bereits rechtskräftige Steuerbescheide noch geändert werden können, sofern sie einen solchen Vermerk beinhalten. Für den Steuerbescheid 2009 sollte das der Fall sein. Ob das auch im Jahr 2007 bereits der Fall war, ist mir nicht bekannt.
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#3
Antwort vom 30. Juli 2010 | 16:42
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 356x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Das Urteil des BVerfG ist keine neue Tatsache im Sinne des § 173 AO . <hr size=1 noshade>
Aber die Erkenntnis, daß man Kosten eines Arbeitszimmers absetzen kann.
Das klappt natürlich nur, wenn bei der Erklärungserstellung kein Steuerberater beteiligt war und man noch nie zuvor derartige Aufwendungen geltend gemacht hat.
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