Unterhaltsleistungen als Sonderausgabe

18. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Micha63
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsleistungen als Sonderausgabe

Hallo Leute,

ich lebe in Trennung letztes Jahr habe ich einen Antrag auf Lohnsteuerermäßgung gestellt. Und den Antrag auf Abzug von Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben abgegeben. Das hat mir ein höheres Nettoeinkommen beschert. Nur jetzt sagte man mir, daß wäre nicht so geschickt gewesen, da ich alle Nachteile die meiner Frau dadurch entstehen könnte tragen muß. Zum Beispiel muß sie sich jetzt selbst krankenversichern. Das muß ich ihr bezahlen. Kann ich aus der Nummer wieder rauskommen und den Unterhalt als Sonderausgaben gemäß §33 a EStG . Ich habe im Steuervordruck gelesen ich könnte das eventuell für nächstes Jahr ändern. Was bringt mir das an Vor- oder Nachteilen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Die Eintragung eines Freibetrags ist da noch nicht abschließend bindend. Wenn Sie nichts weiter unternehmen, werden Sie mit einer Steuernachzahlung leben müssen, das wars dann aber auch.

Wenn jedoch die Anlage U bereits mit Zustimmung des Exgatten dem Finanzamt vorliegt und -wie auch immer- evtl. schon ein Bescheid vorliegt, dann sieht das anders aus.

Da dies nicht aus Ihrem Beitrag hervorgeht, verweise ich auf folgende Anlage U, auf Seite 6 des Vordrucks ist das für Laien verständlich erklärt.

http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF/HMdF_Internet/med/12d/12d70afd-3b61-cd01-a3b2-171765bee5c9,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf

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