Unterhalt als aussergewöhnliche Belastung

13. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhalt als aussergewöhnliche Belastung

Hallo,

bin gerade dabei die Einkommensteuererklärung 2008 im Elster auszufüllen.
Ich zahle seit Anfang 2008 an meine ExFrau Unterhalt im Jahr 2008 waren es 3874 Euro.
Da sie die Anlage U nicht unterschreiben wird, kann ich es als aussergewöhnliche Belastung eintragen? Im welcher Zeile in Elster 2009 muss ich es eintragen?

Danke für die Antwort

-- Editiert am 14.04.2009 11:43

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

...hat keiner dazu eine Idee?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Statt der Anlage U kannst Du dann die Anlage Unterhalt abgeben. Das bringt aber nur etwas, wenn Deine Frau keine oder nur geringe andere Bezüge hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

...aber als aussergewöhnliche Belastung geht es nicht? Ich hatte etwas darüber gelesen, gerade für den Fall dass die Ex nicht unterschreiben will, kann ich das machen. Aber was sind die Voraussetzungen dafür?
Sie hatte im Monat ca 1000 Euro Elterngeld + ca 460 Unterhalt die ich an sie gezahlt hatte.
Ausserdem wo gebe ich das im Elster 2009 an (welche Zeilennummer)?

Gruss
Cavalera

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Wenn Deine Ex 1.000€ Elterngeld erhalten hat, dann kannst Du den Unterhalt ohnehin nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Die Anlage U muss Deine Ex-Frau unterschreiben, wenn Du ihr zusagst, die ihr dadurch entstehenden steuerlichen Nachteile auszugleichen. Im Zweifel wirst Du sie darauf verklagen müssen.

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