Unterhalt Bedürftiger

16. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sprachlos123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Bedürftiger

Hallo,

die Oma meiner Frau lebt im Ausland!

In unserem Bescheid für 2017 wurden die Unterhaltsaufwendungen für die Großmutter abgelehnt, "weil nicht nachgewiesen wurde, dass Sie verpflichtet wurden ( durch Bescheiderteilung), Unterhalt zu leisten."


-- bedeutet dies, dass die Oma uns im Ausland verklagen muss (für einen Bescheid), um von uns Unterhalt
zu bekommen?
-- alle anderen Unterlagen sind vorhanden
-- wir haben die Oma und die Schwiegermutter bis jetzt jedes Jahr freiwllig und ohne Bescheiderteilung
unterstützt und auch so beantragt!

Die Pflicht besteht schon durchs Gesetz oder nicht:
"Die unterstützte Person muss einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen den Unterstützer haben. Dieser besteht gegenüber Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (§ 1601 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Dazu zählen Kinder, Eltern und Großeltern."

Wir unterstützen auch die Schwiegermutter, da sie aber unter 65 ist, wirds nicht anerkannt!
Sie kann die Oma nicht unterstützen, sie bekommt auch von uns die nicht mehr anerkannte Unterstützung!

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Für mich bedeutet das, dass alle im Ausland unterstützte Personen/Großeltern Ihre Enkelkinder verklagen müssen (für einen Bescheid), damit die Aufwendungen in D anerkannt werden. Freiwillig geht gar nichts mehr!

Im Internet finde ich leider nichts dazu!

Vielen Dank!!!

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