Umsatzsteur/Rechnungen

23. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Mechaniker
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)
Umsatzsteur/Rechnungen

Guten Tag,


Ich arbeite Hauptberuflich als Projektleiter in der Automobilbranche.
Nebenbei betreibe ich ein Konstruktionsbüro, in dem ich auch immer wieder ein paar freiberufliche Ingenieure beschäftige. Ich mache hier zwar nicht den Mega Umsatz, aber es läuft eigentlich ganz gut und ich verdiene nebenbei mehr wie mancher meiner Kollegen hauptberuflich.
Jetzt ist mir vor kurzem Aufgefallen, dass ich letztes Jahr bei der Steuer vier Rechnungen, die ich schrieb,vergessen habe, beim Finanzamt anzugeben. Sowohl bei der Umsatzsteuervoranmeldung, als auch bei der Lohnsteuererklärung am Jahresende.
Meine Frage ist nun, weiß jemand, ob das Finanzamt hier nachträglich irgendwie "draufkommt"?
Sollte ich hier besser zum Finanzamt gehen und denen mitteilen, dass mir ein Fehler unterlaufen ist oder sollte ich lieber nichts sagen, so nach dem Motto "schlafende Hunde soll man nicht wecken"?

Wer hier schon mal Erfahrungen gesammelt hat und Empfehlungen aussprechen kann, darf es mir gerne mitteilen.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

Ich zitiere einfach mal aus dem Gesetz...
§ 153 AO :

quote:<hr size=1 noshade>Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. <hr size=1 noshade>

§ 370 AO :
quote:<hr size=1 noshade>Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt...und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. <hr size=1 noshade>

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mechaniker
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Aha, danke schon mal für die Information.
Aber was bitteschön ist die "Festsetzungsfrist"?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Um der Frage zu begegnen:

Bei Steuerhinterziehung beträgt die Frist 10 Jahre

1x Hilfreiche Antwort

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