Umsatzsteuervoranmeldung berichtigen?

14. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
sendra
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuervoranmeldung berichtigen?

Hallo,

ich habe ein großes Problem:

ich bin seit 2006 selbständig, seit einem Jahr muss ich meine
Umsatzsteuervoranmeldung quartalsmäßig abgeben.

Da ich die letzen Monate nicht so oft zuhause bin, habe ich meine Freundin gebeten, die am 10.5 fällige UST-Voranmeldung für mein erstes Quartal (10.5., da ich Fristverlängerung) habe, für mich zu erstellen und per Elster zu versenden.

Dies hat sie auch getan, allerdings (gestern nacht kam ich nach Hause
und habe das Ganze geprüft). Sie hat Rechnungen (Ausgangsrechnungen; sprich meine Einnahmen) versehentlich NICHT erfasst, so dass ich dem Finanzamt dadurch fast 900 Euro schulde..

Bin wie vor den Kopf gestossen und weiß nicht, wie ich mich jetzt
verhalten soll:

Eine berichtige Anmeldung senden und die nicht angegebenen Rechnungen
melden?

Die Rechnungen im nächsten Quartal miteinbeziehen und somit dann die
Umsatzsteuerschuld begleichen?

Das Problem ist auch noch, dass ich die Berichtigung erst im Juni
tätigen könnte, da ich die ca. 900 Euro nun auch nicht habe...

Ich bitte dringend um hilfreiche Antworten, wie ich am besten
verfahre!! Habe bisher immer pünktlich meine Steuersachen erledigt
und jetzt das...

Vielen Dank im Voraus,
Sendra

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Hmmmmmm - wie ist das denn zu verstehen ??

Also prinzipiell musst Du die Umsatzsteuer getrennt von den anderen Umsätzen aufbewahren, die steht Dir für Ausgaben nicht zur Verfügung sondern mußt Du treuhänderisch verwalten und ans Finanzamt abführen. Deine Kunden haben ja die Umsatzsteuer auch bezahlt, dann muss sie ja auch da sein.

Oder hast Du offene Rechnungen, die noch nicht bezahlt sind ?

Prinzipiell musst Du die Angaben berichtigen, sobald sie Dir als falsch auffallen. Sonst begehst Du den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Wobei man wiederum sagen muss, dass die Steuerhinterziehung straffrei ist, wenn man sie selbst bekannt gibt und die Umsatzsteuer gleichzeitig mit einer Berichtigung auch bezahlt.

Du könntest jetzt die Umsätze im Juni melden und dort bezahlen. Wahrscheinlich wird es niemand auffallen. Es kann aber bei einer späteren Betriebsprüfung auffallen. Ist nicht sonderlich wahrscheinlich aber auch nicht unmöglich.

Auf keinen Fall solltest Du die Zahlen nachmelden / korrigieren wenn Du sie nicht gleichzeitig bezahlen kannst. Dann ist die Sache nicht mehr straffrei.

Das Beste ist, Du machst einen Korrektur des ersten Quartals sobald wie möglich und zahlst dann die Umsatzsteuer am gleichen Tag der Korrektur. Du mußt eventuell mit Rückfragen des Finanzamtes rechnen. Sollte die Begründung nicht plausibel ausfallen, mußt Du eventuell mit einer Umsatzsteuer Sonderprüfung rechnen. Ist aber aufgrund der Höhe der Umsätze nicht sehr wahrscheinlich.

Wenn solche Unregelmäßigkeiten nicht allzu oft vorkommen, sollte das Finanzamt es in aller Regel bei einer Ermahnung lassen.

Fast alle Steuern können ggf. auch später bezahlt werden aber bei Umsatzsteuer wird das aufgrund des Treuhandcharakters in aller Regel nicht erlaubt. Sprich: Bei Hinterziehung von Umsatzsteuer kann das Finanzamt richtig eklig werden. Wenn es das mitbekommt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen