Hallo,
Ich soll diverse Steuer an das Fa. nachzahlen (von 2001 bis 2005) weil ich bei ebay sachen verkauft habe.
Da meine umsätze als privatmann recht hoch waren werde ich wohl ins gewerbliche fallen und wollte jetzt mal wissen wie das mit der kleinunternehmer regelung in sachen umsatzsteuer ist.
Im ersten Jahr hatte ich rund 16500 euro umsatz, 2002 und 2003 waren es jeweils rund 30000 euro und 2004 und 2005 nur noch rund 16000 euro.
Laut kleinunternehmerregelung habe ich gelesen das wenn ich im ersten jahr weniger als 17500 umsatz hatte und im laufenden jahr weniger als 50000 keine umsatzsteuer bezahlen muss. Wie ist das nun mit den 50000 im "laufenden" Jahr gemeint?, das zweite jahr nach geschäftsgründung oder gilt die 50000 grenze für alle geschäftsjahre nach dem gründungsjahr.
Umsatzsteuer regelung bei Kleinunternehmer
Haben Sie sich versteuert?
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Hallo Sorgen ohne Ende,
meines Wissens musst Du immer Umsatzsteuer bezahlen, nur die Einkommenssteuer wird erst ab einem bestimmten Einkommen fällig. In meinen einfachen Worten ausgedrückt ist die Umsatzsteuer die Mwst, die Du einnimmst. Wenn Du die Steuererklärung machst rechnest Du sozusagen die Mwst die Du als Ausgaben hast dagegen und je nach Differenz musst Du Ums.St. nachzahlen oder bekommst evtl welche raus ( wenn Du Ums. St. Voranmeldung gemacht hast )
Viele Grüße Mama 1
Hallo Mama 1,
Nein, ich meine die Umsatzsteuer, http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html
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Die Frage ist, ob Sie dem FA glaubhaft machen könnne, dass Ihre Umsätze im ersten Jahr unter der Kleinunternehmergrenze waren.
In Anbetracht des Sachverhalts würde man dies wohl nicht so sehen.
Hallo sorgen ohne ende,
nun muss ich passen.
Ich musste in den 2 Jahre, in denen ich weniger als 17´000 € hatte auch Umsatzsteuer zahlen. Nur Einkommenssteuer musste ich da nicht zahlen. Da habe ich sogar so eine Art Gutschrift bekommen, die bei besserem Einkommen dann verrechnet wird.
Hoffentlich kann Dir jemand anderes eine kompetente Auskunft geben.
VG Mama 1
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