Umsatzsteuer bei periodenübergreifender Rechnung

29. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Umsatzsteuer bei periodenübergreifender Rechnung

Hi,

ich hab eine Rechnungsperiode von 10.3 - 10.4.2018. Muss ich dann für die Umsatzsteuervoranmeldung des ersten Quartals (ja ich bin zu spät dran..) nur die anteilige Umsatzsteuer angeben die auf den März fällt? Also 2/3 des Rechnungsbetrags?

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Offenbar haben Sie die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten.
Bei einer sonstigen Leistung entsteht die USt - vorausgesetzt es wurden keine Anzahlungen geleistet - in dem Voranmeldungszeitraum in dem die Leistung ausgeführt wurde. Das ist bei einer sonstigen Leistungen grundsätzlich im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt (A 13.1 Abs. 3 Satz 1 UStAE).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke!

Hab ich es richtig verstanden, dass dementsprechend auf einen Rechnungsbetrag für die Leistungsperiode 10.3-10.4 die USt. für die gesamte Rechnungsperiode auf den April fällt?

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Richtig, wenn keine Anzahlung oder Vorauszahlung geleistet wurde und kein kleiner Teilleistungszeitraum (z.B. einzelne Wochen) enthalten ist.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Ok danke!

Eine Frage noch:

Ich war in 2017 noch nicht USt-pflichtig. Nun hatte ich eine Rechnung ausgestellt vom 10.12.2017-10.1.2018, deren USt-Pflicht wie ich nun verstehe voll in den Januar fällt. Allerdings hatte ich damals aufgrund fehlendem Verständnis noch keine USt. ausgewiesen.

Meine Fragen:

1. Wie gehe ich mit der Situation so am besten um? Was muss ich bei der Ust. Voranmeldung angeben?

2. Wäre es möglich die alte Rechnung noch zu ändern bzw zu ersetzen - sprich zwei neue Rechnung zu schreiben an meinen Kunden - eine für 10.12.-31.12.2017 und die zweite für 1.1-10.1.2018 und nur auf die zweite die USt. auszuweisen?

Vielen Dank!



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