Umsatzsteuer bei nicht bezahlter Rechnung

23. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Umsatzsteuer bei nicht bezahlter Rechnung

Hallo,

wenn ich als selbstständiger Einzelunternehmer (Handelsvertretung) meinem Kunden eine Honorarrechnung schreibe über meine Tätigkeit incl. MwSt. und dieser zahlt diese nicht, dann bekomme ich die doch wieder, wenn ich sie schon bezahlt habe, oder ?

Wenn der Kunde diese nun schon vom Finanzamt als Vorsteuer gezogen hat muss er dies zurückzahlen.

Was passiert, wenn er diese nicht zurückzahlen kann wg. Insolvenz ? Bleibt dann der Staat auf dem Schaden sitzen ?

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Was passiert, wenn er diese nicht zurückzahlen kann wg. Insolvenz ? Bleibt dann der Staat auf dem Schaden sitzen ?


Im Zweifel ja. Allerdings hat sich der Kunde wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat:
m Zweifel ja. Allerdings hat sich der Kunde wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht.

M.E. nur, wenn er vorsätzlich gehandelt hat.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat:
m Zweifel ja. Allerdings hat sich der Kunde wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht.

M.E. nur, wenn er vorsätzlich gehandelt hat.


Das heißt, wenn er weis, dass er die Rechnung momentan nicht bezahlen kann aber trotzdem die Umsatzsteuer zieht ?

Zitat (von Eugenie):
Sind Sie Sollversteuerer?


Was ist das ? Habe eine Handelsagentur angemeldet und muss monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen....

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von Cybert.):
Zitat:
m Zweifel ja. Allerdings hat sich der Kunde wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht.

M.E. nur, wenn er vorsätzlich gehandelt hat.


Das heißt, wenn er weis, dass er die Rechnung momentan nicht bezahlen kann aber trotzdem die Umsatzsteuer zieht ?

Zitat (von Eugenie):
Sind Sie Sollversteuerer?


Was ist das ? Habe eine Handelsagentur angemeldet und muss monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen....


Besteuern Sie den Umsatz in der Voranmeldung des Zeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde (Soll-) oder in dem die Zahlung eingegangen ist (Ist-Besteuerer).

Zu 1.) Ja, das wäre denkbar.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Besteuern Sie den Umsatz in der Voranmeldung des Zeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde (Soll-) oder in dem die Zahlung eingegangen ist (Ist-Besteuerer).


Da muss ich passen....
Also ich habe die Rechnungen noch nicht angegeben, da die MwSt hier ca. 2.500 EUR ausmacht.... Habe ich das falsch gemacht ? Oder kann man sich das nach belieben aussuchen wie man vorgeht ?

Nachtrag:
Da ich die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich bis zum 10. anmelden muss, bin ich wohl Soll-Besteuerer und habe das jetzt falsch gemacht.... :???:

-- Editiert von Michael32 am 24.10.2018 13:11

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#7
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2066 Beiträge, 1187x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von Cybert.):
Besteuern Sie den Umsatz in der Voranmeldung des Zeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde (Soll-) oder in dem die Zahlung eingegangen ist (Ist-Besteuerer).

Da muss ich passen....
Also ich habe die Rechnungen noch nicht angegeben, da die MwSt hier ca. 2.500 EUR ausmacht.... Habe ich das falsch gemacht ? Oder kann man sich das nach belieben aussuchen wie man vorgeht ?
Nachtrag:
Da ich die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich bis zum 10. anmelden muss, bin ich wohl Soll-Besteuerer und habe das jetzt falsch gemacht.... :???:
-- Editiert von Michael32 am 24.10.2018 13:11

Sollversteuerung ist der Regelfall, Ist-Versteuerung wird auf Antrag genehmigt, wenn die übrigen im § 20 UStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Was den Vorsteuerabzug des Kunden angeht: der Kunde kann die Vorsteuer abziehen, wenn die Leistung erbracht und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Die Zahlung ist keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Im Insolvenzfall kommt es beim Leistenden, soweit er Sollbesteuerung macht und beim Leistungsempfänger zur Anwendung des § 17 UStG .

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#8
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Die Zahlung ist keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.


Ja.

Dewegen normalerweise auch keine Steuerhinterziehung, selbst wenn man (momentan) nicht zahlen kann.

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat:
Sollversteuerung ist der Regelfall, Ist-Versteuerung wird auf Antrag genehmigt, wenn die übrigen im § 20 UStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Antrag ist mit einem Kreuz im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gestellt.

Zitat:
Also ich habe die Rechnungen noch nicht angegeben, da die MwSt hier ca. 2.500 EUR ausmacht.... Habe ich das falsch gemacht ? Oder kann man sich das nach belieben aussuchen wie man vorgeht ?

Das kommt halt darauf an, ob Sie Soll- oder Ist-Besteuerer sind.

Zitat:
Nachtrag:
Da ich die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich bis zum 10. anmelden muss, bin ich wohl Soll-Besteuerer und habe das jetzt falsch gemacht.... :???:

Nein, das hat damit nichts zu tun. Auch Ist-Besteuerer haben ggf. monatliche Voranmeldungen abzugeben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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