Umsatzsteuer - was ist mit Rechnungen, die Jahr vorher gestellt, Geldeingang aber Jahr später?

31. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
DaniF
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer - was ist mit Rechnungen, die Jahr vorher gestellt, Geldeingang aber Jahr später?

Hallo!
2007 wurde ich als Kleinunternehmer geführt. Da meine Umsätze 2008 die Umsatzsteuergrenze von 17.500 Euro übersteigern, stellt sich nun folgende Frage für mich: wie verhält es sich mit Rechnungen, die 2007 gestellt wurden (also ohne Steuer), aber der Geldeingang erst 2008 ist? Muß ich die Umsatzsteuer aus meiner Tasche abführen, entfällt sie für Rechnungen aus 2007 oder kann ich die meinen Kunden nachberechnen?

Schon mal vielen Dank für eine Antwort und einen guten Rutsch ins NEUE JAHR!!!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
DaniF
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich noch vergessen habe; Ich habe die IST-Versteuerung.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
DaniF
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Der Umsatz lag 2007 knapp über 17.500 Euro und steigt weiter an. Daher muß ich 2008 USt abführen. Ich habe dann im Dezember noch alle offenen Leistungen abgerechnet und meinen Geschäftspartnern (sind alle Kleinunternehmer) die Schwierigkeit erklärt und alle haben versprochen, die Rechnungen sofort zu überweisen. Leider hat es nicht geklappt und die Rechnungen werden wohl erst 2008 auf meinem Konto gutgeschrieben.
Danke für die bisherigen Antworten :-)

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

http://195.243.173.120/persoline/servlet/SearchResult?query=QryRangeStructureView&requestid=structureview&queryparam.po_content.forrangerefid=584539&xslparam.detailioid=584539

Etwas zu lesen hier oben. Leider gibts ja hier keine Verlinkungsfunktion, so dass die Seite nun etwas breiter ist.

Dort Abschnitt 253

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen