Umsatzsteuer Österreich

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Glühbirne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer Österreich

Hallo zusammen,

könnt ihr mir bitte bei folgender Frage helfen, habe ich es so richtig verstanden?

Annahme (Bsp. in Österreich):

Unternehmen A saniert eine Wohnung und stellt eine Rechnung von 36.000 Euro aus.
Daher es sich dabei um die einzige Rechnung des Jahres handelt, hat das Unternehmen 36.000 Euro Umsatz, kann also die Kleinunternehmerregelung in Anspruchnehmen (da Netto 30.000 Euro) und muss deswegen keine Umsatzsteuer zahlen. Der Gewinn ist 36.000 Euro.

Unternehmen B saniert eine Wohnung und stellt eine Rechnung von 36.001 Euro aus.
Daher es sich dabei um die einzige Rechnung des Jahres handelt, hat das Unternehmen 36.001 Euro Umsatz, kann NICHT mehr die Kleinunternehmerregelung in Anspruchnehmen (da Netto 30.000,83 Euro) und muss deswegen Umsatzsteuer zahlen. Der Gewinn ist 30.000,83 Euro.

Unternehmen A macht weniger Umsatz aber mehr Gewinn, als Unternehmen B (obwohl Unternehmen B, Netto 0,83 Euro mehr Umsatz hat, muss es 6.000,17 Euro Steuern zahlen)

Kann das so stimmen?

Danke und schönen Tag noch
Andreas


-- Editiert von Moderator am 21.10.2018 21:43

-- Thema wurde verschoben am 21.10.2018 21:43

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Das sollten Sie besser in einem österreichischem Forum fragen.
Sowie ich es sehe, ist das richtig.
Wobei ein "einmaliges Überschreiten dieser Grenze um nicht mehr als 15 Prozent innerhalb von fünf Kalenderjahren" möglich sein soll.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Daher es sich dabei um die einzige Rechnung des Jahres handelt, hat das Unternehmen 36.000 Euro Umsatz, kann also die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen


Finde den Widerspruch! Mit einem Umsatz von 36.000€ kann die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden.

Zitat:
(da Netto 30.000 Euro)


Der Nettobetrag ist der Bruttobetrag abzüglich Umsatzsteuer. Bei einem Kleinunternehmer gilt daher Netto=Brutto

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Die österreichische Verwaltung spricht allerdings ausdrücklich von "netto", daher bin ich mir nicht sicher, ob der maßgebliche Umsatz so berechnet wird wie in Deutschland.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Dann möge der Fragesteller in einem österreichischen Forum nachfragen. Dem Wortlaut des österreichischen UStG kann ich so eine Interpretation nicht entnehmen.

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#5
 Von 
Glühbirne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten, in Österreich gibt es leider kein wirklich gut besuchtes Steuer Forum, deswegen versuche ich mein Glück hier, vielleicht kennt sich jemand damit aus....

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