Hallo!
Ab 2013 beabsichtigt X USt-pflichtig zu werden, da eine große Eingangsrechnung erwartet wird. Allerdings stehen bei weitem keine Ausgangsrechung in Höhe der zu verrechneten USt dagegen.
Lohnt sich das dann überhaupt? Kann das "Guthaben" der restlichen zu verrechneten USt dann auch ins Jahr 2014 übertragen werden?
Hoffe, es ist verständlich :-)
Danke!!
USt abführen
15. Dezember 2012
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Frage vom 15. Dezember 2012 | 09:42
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
USt abführen
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2012 | 10:06
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
quote:
Hoffe, es ist verständlich :-)
Nicht wirklich. 2012 war X Kleinunternehmer? 2013 dann wegen Höhe der Umsätze Regelbesteuerung? Dann bleibt X für 2014 ohnehin nur die Regelbesteuerung.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2012 | 10:12
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Also, es geht um einen Verein. Nächstes Jahr steht eine riesige Anschaffung ins Haus für welche logischerweise USt bezahlt werden muss.Alles wird finanziert aus Ansparung, Mitgliedsbeiträgen, etc. Ausgangsrechnungen gibt es nur für Mieteinnahmen.
#4
Antwort vom 16. Dezember 2012 | 07:40
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Was soll angeschafft und dann wie genutzt werden?
Besteht ein Zusammenhang zur Vermietung?
Was wird vermietet?
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