Hallo,
vielleicht hat hier ein lesender Steuerberater oder Steueranwalt etc. eine gute Idee.
Eine UG möchte ein Auto leasen. Es handelt sich hier um einen VW Caddy zum Transport von Waren etc. zum Kunden. Leider verwehrt die zuständige Bank der UG das Leasing. Auf deutlichere Nachfrage wurde von der Bank gesagt, dass das Geschäft mit einer UG zu unsicher ist.
Einem der Gesellschafter der UG (Anteil sind 49%) würde die Bank ohne weitere Diskussion das Auto zu gleichen Konditionen überlassen. als Privatleasing.
Leider verhält es sich aber 1. so, dass der Gesellschafter, ein Privatmann, keine USt. abführen kann. Heißt er zahlt die Leasingrate brutto und kann die z.Zt. 19% nicht geltend machen. Ferner gibt es ja auch andere Kosten wie Steuern, Versicherung Tanken und Werkstatt, die ja irgendwie von der UG verbucht und bezahlt werden sollen.
Gibt es irgendeine Hintertür, wie ein Gesellschafter das Fahrzeug zwar least aber die kosten dann, eventuell sogar unter Berücksichtigung der MwSt. von der UG getragen werden können und die daraus resultierenden Ausgaben der UG vom Fiskus akzeptiert werden ?
UG - Firmenfahrzeug - Wie leasen bzw. Kosten geltend machen
9. Juli 2018
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Frage vom 9. Juli 2018 | 19:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
UG - Firmenfahrzeug - Wie leasen bzw. Kosten geltend machen
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#1
Antwort vom 9. Juli 2018 | 19:09
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1177x hilfreich)
Wenn der Privatmann der Gesellschaft das Auto vermietet, kann er die VorSt abziehen und muss selbst welche abführen (die die UG natürlich ihrerseits als VorSt abführen muss).
Da ein Unternehmer einheitlich betrachtet wird, ist jedoch darauf zu achten, dass der Gesellschafter keine weiteren Unternehmensbereiche mit stpfl. Leistungen hat, für die er bislang die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, da dann auch für diese Umsätze USt abgeführt werden muss.
-- Editiert von Cybert. am 09.07.2018 19:10
#2
Antwort vom 9. Juli 2018 | 20:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
@Cybert.
Zitat:Wenn der Privatmann der Gesellschaft das Auto vermietet, kann er die VorSt abziehen und muss selbst welche abführen (die die UG natürlich ihrerseits als VorSt abführen muss).
Das müssen Sie mir bitte näher erklären. Also der Privatmann least das Auto für sagen wir mal 99,- € netto und muss an die Leasing 177,81 brutto abführen. Der Privatmann HAT KEINERLEI GEWERBE etc. er ist normaler Angestellter bei einer Firma und eben Gesellschafter bei der UG.
Trotzdem soll er nun die 117,81 € an die UG als monatliche Ausgabe so in Rechnung stellen, dass er die 19% +/- null beim Finanzamt geltend machen kann und die UG die 117,81 ganz normal mit Vorsteuer geltend machen.
wie soll das gehen? Gibt es hier einen Muster Mietvertrag etc. ?
wie verhält es sich, dass die UG dann die Kposte ndes Autos trägt? Bei einer eventuellen Betriebsprüfung etc. würde das Finanzamt doch immer sagen, dass es das Fahrzeug des Gesellschafters ist und viel schlimmer, man würde wahrscheinlich eine VGa annehmen !!
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#3
Antwort vom 9. Juli 2018 | 21:43
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1177x hilfreich)
Zitat:Der Privatmann HAT KEINERLEI GEWERBE etc. er ist normaler Angestellter bei einer Firma und eben Gesellschafter bei der UG.
Eine Gewerbeanmeldung sollte wohl das geringste Problem sein. Ist jedoch nicht Voraussetzung, um einen steuerlichen Tatbestand zu verwirklichen.
Zitat:Trotzdem soll er nun die 117,81 € an die UG als monatliche Ausgabe so in Rechnung stellen, dass er die 19% +/- null beim Finanzamt geltend machen kann und die UG die 117,81 ganz normal mit Vorsteuer geltend machen.
Um ertragsteuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu haben, sollte dies mit einem Aufschlag passieren, der natürlich icht zu hoch sein darf, da andernfalls tatsächlich eine vGA vorliegen könnte.
Zitat:wie soll das gehen? Gibt es hier einen Muster Mietvertrag etc. ?
Möglich. Ggf. einen steuerlichen Berater fragen!
Zitat:wie verhält es sich, dass die UG dann die Kposte ndes Autos trägt? Bei einer eventuellen Betriebsprüfung etc. würde das Finanzamt doch immer sagen, dass es das Fahrzeug des Gesellschafters ist und viel schlimmer, man würde wahrscheinlich eine VGa annehmen !!
Es muss natürlich vorher ein Vertrag geschlossen werden. Vor allem ist auch über eine etwaige private Nutzung des Fahrzeugs abzuklären. Eine vGA könnte natürlich auch vorliegen, wenn das Fahrzeug von der UG geleast würde.
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