Telearbeit / Arbeitszimmer

14. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
teleworker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Telearbeit / Arbeitszimmer

Hallo,
ich habe mich schon über Google in das Thema eingelesen, jedoch steige ich bei den ganzen Ausnahmeregelungen nicht wirklich durch. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen und sagen, ob ich das Zimmer überhaupt als Werbungskosten absetzten darf.

Situation ist folgende:
Ich arbeite ausschließlich von zu Hause und habe keinen festen Arbeitsplatz in der Firma. Problematisch ist nun, dass ich das Arbeitszimmer gezwungenermaßen auch privat nutze (1 Zi. Wohnung). Falls ich es in der Steuererklärung angeben darf, stellt sich mir die Frage der Berechnung: Gebe ich das komplette Zimmer an oder nur einen bestimmten Bereich? Hat jemand eine Idee oder ist in der selben Situtation?

Gruß
Hans

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
teleworker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Ich hatte folgenden Artikel gefunden:

http://www.capital.de/steuern-recht/:Mein-Steuertipp--Endlich-die-Arbeitsecke-zu-Hause-von-der-Steuer-absetzen/100044822.html

Dort wird erwähnt, dass auch privat genutzte Räume abgesetzt werden können.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Da steht auch deutlich drin, daß NICHT der ganze Raum abgesetzt wird, sondern nur der Arbeitsbereich, den der klagende Steuerzahler ganz deutlich durch ein Regal von seinem Privatbereich abgetrennt hat. Und außerdem steht da, daß EIN Finanzgericht so entschieden hat und die höchstrichterliche Klärung noch aussteht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
teleworker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, also sieht die ganze Sache nicht sehr erfolgsversprechend aus. Danke für dein Statement.

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