Hallo,
ich arbeite als abhängig Beschäftigter, angestellt, in einem Krankenhaus. Für meinen täglichen Weg zur Arbeit wurde die Kilometerpauschale von 0,30 € pro Kilometer berechnet. Soweit so gut.
Für Fortbildungen habe ich im Jahr 2017 ca. 2500km Strecke mit den privaten Pkw zurück gelegt. Diese habe ich in der Steuererklärung mit den tatsächlichen Fahrzeugkosten (deutlich mehr als 0,30 € ) multipliziert. Vom Finanzamt wurde aber nur der Faktor 0,30 € akzeptiert. Macht es hier Sinn einen Einspruch einzulegen? Oder habe ich gar keinen Anspruch auf Anrechnung der tatsächlichen Fahrzeug kosten in meiner Situation?
Vielen Dank
-- Editiert von Commiliton am 11.08.2018 12:11
Tatsächliche Fahrzeugkosten für Fahrten zur Fortbildung (in abhängiger Beschäftigung) absetzbar?
11. August 2018
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Frage vom 11. August 2018 | 12:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tatsächliche Fahrzeugkosten für Fahrten zur Fortbildung (in abhängiger Beschäftigung) absetzbar?
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#1
Antwort vom 11. August 2018 | 14:56
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Zitat:Macht es hier Sinn einen Einspruch einzulegen? Oder habe ich gar keinen Anspruch auf Anrechnung der tatsächlichen Fahrzeug kosten in meiner Situation?
Wenn Sie die tatsächlichen Kosten je Km nachweisen können, macht es natürlich Sinn, Einspruch einzulegen.
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