Guten Tag,
vor kurzem habe ich im Internet 3 Kilogramm Wasserpfeifentabak aus den Vereinigten Arabischen Emiraten bestellt zu einem Gesamtpreis von 138 euro.
Jetzt bekam ich allerdings eine Mail in der steht, dass der Tabak Deutschland erreicht hat, "Der Kurier jedoch die Verzollung aus unbekannten Gründen nicht vorgenommen hat". In der Mail werde ich darauf hingewiesen, dass in den AGB's steht dass ich den Tabak selbst nachverzollen lasse wenn er nicht vom Kurier verzollt wird und eine Unterlassung dessen eine Straftat darstellt.
Ich muss dazusagen dass ich durch das Zollrecht absolut nicht durchblicke...
Wenn ich es nachverzollen lasse, wie hoch sind die dadurch entstehenden Kosten?
Wenn ich es NICHT nachverzolle, welche Strafen können auf mich zukommen?
(ich denke da vor allem an Geldstrafen in welcher höhe? Gefängnis wird ja wohl hoffentlich nicht in Frage kommen...)
Wenn ich einfach abwarte bis es jemandem auffällt, inwieweit kann das die Situation verschlimmern?
Bin im moment leicht panisch wegen der ganzen Sache, vor allem da ich das Geld nich gerade SO locker stecken habe... Ich wäre wirklich SEHR dankbar für Antworten.
Danke schon im Voraus, Maxi05
Tabak bestellt-jetzt soll ich Zoll zahlen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Falls das Paket durch falsche Zollerklärung durchkommen sollte, wäre das Schmuggel und strafbar. Vermutlich wird das aber eh nicht klappen. Du wirst zum Zollamt müssen und verzollen.
Wenn man hundert mal beim Schmuggel erwischt wird gibts auch Knast.
Übrigens wird die Ware durch Zoll und Versand wesentlich teurer als der Kauf bei einem Impoteur.......aber was wirst du selber merken
K.
P.S. Was wer in seinen AGB schreibt interessiert keinen
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
Soo, also im Grunde habe ich jetz einige Fragen klären können, mit Ausnahme von einer:
Wenn ich den Tabak NICHT nachverzolle, wird dies dann als Steuerhinterzieung ausgelegt?
Und wenn ja, Was kann da an Strafen auf mich zukommen? Im Grunde wäre es ja kein sehr heftiger Vertstoß und sowieso mein erstes Anecken mit dem Gesetz, also wird es wohl nicht zu einer Haftstrafe kommen können, oder?
Wie hoch wird dann wohl die Geldstrafe ca. ausfallen?
mfg Maxi05
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> Wenn ich den Tabak NICHT nachverzolle, wird dies dann als Steuerhinterzieung ausgelegt?
Ja.
> Wie hoch wird dann wohl die Geldstrafe ca. ausfallen?
Hoch genug, daß sich die Überlegung "könnte es sich lohnen, das Risiko einzugehen?" nicht rentiert.
Auf jedenfall mehr als an der Grenze wie in den tollen TV berichten. Und wenn man Pech hat könnte die Menge gewerblich sein, dann wird noch besser.
http://www.welt.de/wams_print/article869370/Richter_bestrafen_Zollvergehen_hart.html
K.
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