Tabak bestellt-jetzt soll ich Zoll zahlen

4. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Maxi05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tabak bestellt-jetzt soll ich Zoll zahlen

Guten Tag,
vor kurzem habe ich im Internet 3 Kilogramm Wasserpfeifentabak aus den Vereinigten Arabischen Emiraten bestellt zu einem Gesamtpreis von 138 euro.

Jetzt bekam ich allerdings eine Mail in der steht, dass der Tabak Deutschland erreicht hat, "Der Kurier jedoch die Verzollung aus unbekannten Gründen nicht vorgenommen hat". In der Mail werde ich darauf hingewiesen, dass in den AGB's steht dass ich den Tabak selbst nachverzollen lasse wenn er nicht vom Kurier verzollt wird und eine Unterlassung dessen eine Straftat darstellt.

Ich muss dazusagen dass ich durch das Zollrecht absolut nicht durchblicke...

Wenn ich es nachverzollen lasse, wie hoch sind die dadurch entstehenden Kosten?

Wenn ich es NICHT nachverzolle, welche Strafen können auf mich zukommen?
(ich denke da vor allem an Geldstrafen in welcher höhe? Gefängnis wird ja wohl hoffentlich nicht in Frage kommen...)

Wenn ich einfach abwarte bis es jemandem auffällt, inwieweit kann das die Situation verschlimmern?

Bin im moment leicht panisch wegen der ganzen Sache, vor allem da ich das Geld nich gerade SO locker stecken habe... Ich wäre wirklich SEHR dankbar für Antworten.
Danke schon im Voraus, Maxi05

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Falls das Paket durch falsche Zollerklärung durchkommen sollte, wäre das Schmuggel und strafbar. Vermutlich wird das aber eh nicht klappen. Du wirst zum Zollamt müssen und verzollen.

Wenn man hundert mal beim Schmuggel erwischt wird gibts auch Knast.

Übrigens wird die Ware durch Zoll und Versand wesentlich teurer als der Kauf bei einem Impoteur.......aber was wirst du selber merken

K.

P.S. Was wer in seinen AGB schreibt interessiert keinen

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
Maxi05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Soo, also im Grunde habe ich jetz einige Fragen klären können, mit Ausnahme von einer:
Wenn ich den Tabak NICHT nachverzolle, wird dies dann als Steuerhinterzieung ausgelegt?
Und wenn ja, Was kann da an Strafen auf mich zukommen? Im Grunde wäre es ja kein sehr heftiger Vertstoß und sowieso mein erstes Anecken mit dem Gesetz, also wird es wohl nicht zu einer Haftstrafe kommen können, oder?
Wie hoch wird dann wohl die Geldstrafe ca. ausfallen?
mfg Maxi05

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#3
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Wenn ich den Tabak NICHT nachverzolle, wird dies dann als Steuerhinterzieung ausgelegt?

Ja.

> Wie hoch wird dann wohl die Geldstrafe ca. ausfallen?

Hoch genug, daß sich die Überlegung "könnte es sich lohnen, das Risiko einzugehen?" nicht rentiert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Auf jedenfall mehr als an der Grenze wie in den tollen TV berichten. Und wenn man Pech hat könnte die Menge gewerblich sein, dann wird noch besser.


http://www.welt.de/wams_print/article869370/Richter_bestrafen_Zollvergehen_hart.html


K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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