Guten Tag,
angenommen ein Student hat vor Aufnahme seines Vollzeit Studiums eine Ausbildung abgeschlossen und anschließend 3 Jahre in dem erlernten Beruf gearbeitet. Während des Studiums arbeitet er annahmegemäß durchschnittlich 2 Tage je Woche und verdient sich seinen Lebensunterhalt als Werkstudent. Die erziehlten Einnahmen überschreiten den Grundfreibetrag evtl. minimal, so dass keine bis sehr wenig ESt zu zahlen ist.Gibt es die Möglichkeit während des Studiums anfallende Werbungskosten in die Volgejahre "vorzutragen", um nach Abschluss des Studiums durch das Geltendmachen dieser vorgetragenen Werbungskosten die Steuererstattung nach dem Berufseinstieg einmalig zu ehöhen?
Was müsste diesbezüglich beachten werden?
Den Großteil der geltend zu machenden Kosten würden vermutlich neben Aufwendungen für Lehrbücher, Studiengebühren und Semesterbeiträge die Fahrtkosten sowohl zur Univesität als auch zur Arbeit ausmachen.
Über eine aussagekräftige Rückmeldung freue ich mich sehr.
Beste Grüße
Timey
Studium - Werbungskosten - Was beachten?
5. Oktober 2011
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Frage vom 5. Oktober 2011 | 09:15
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
Studium - Werbungskosten - Was beachten?
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2011 | 15:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
quote:
Gibt es die Möglichkeit während des Studiums anfallende Werbungskosten in die Volgejahre "vorzutragen", um nach Abschluss des Studiums durch das Geltendmachen dieser vorgetragenen Werbungskosten die Steuererstattung nach dem Berufseinstieg einmalig zu ehöhen?
Ein Verlust entsteht nur dann, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ wird. Das ist die Summe vor Abzug der Sonderausgaben. Außerdem muss auch der Grundfreibetrag in Höhe von 8.004€ aufgebraucht werden.
Wenn der Student nicht ungewöhnlich hohe Werbungskosten hat, dann kann er die Werbungskosten nicht vortragen.
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-- Editiert hh am 06.10.2011 15:26
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