Studiengebühren, Werbungskosten oder SA?

5. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
AlexRobik
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Studiengebühren, Werbungskosten oder SA?

Hallo liebe Gemeinde! :grins:


Könnte mir jemand bitte helfen....

Ich weis nicht genau, wo und in welcher Höhe ich meine Studiengebühren in der ESt-Erklärung 2010 eintragen soll?

Zu meiner Person:
- Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Groß- und Außenhandelskaufmann
- studiere derzeit BWL
- Studiengebühren 500€ pro Semester
- Semesterbeitrag ca. 250€ pro Semester (für Zug-Ticket, Mensa, Verwaltung usw.)
- arbeite nebenbei und habe lediglich 300€ Lohnsteuer gezahlt


Fragen: :???:
1. Kann ich die Studiengebühren und Semesterbeitrag als Werbungskosten in der Anlage N angeben?
oder als Sonderausgaben im Hauptvordruck (Seite 2)??
2. Werden diese dann als "vorweggenommmene WK" gezählt und "gesammelt", bis ich richtig anfange zu arbeiten?


Ich danke euch jetzt schon mal!!! ;)

Schöne Grüße
Alex


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-- Editiert am 05.07.2011 18:31

-- Editiert am 05.07.2011 18:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ob die Studienkosten generell als vorweggenommene Werbungskosten oder als Sonderausgaben zählen, damit befasst sich meines Wissens im Moment der BFH.

Nichts desto trotz würde ich im vorliegenden Fall davon ausgehen, dass die Kosten als Werbungskosten zu klassifizieren sind, eben da schon eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

zu 1.: Auf den Streit, ob es sich um Sonderausgaben oder um Werbungskosten handelt, sollte man sich gar nicht einlassen, wenn die Gesamtkosten unter 4.000€ liegen.

zu 2.: Die genannten Kosten vermindern zunächst einmal nur das zu versteuernde Einkommen (zvE). Erst wenn das zvE negativ wird, entstehen Verluste, die in Folgejahre vorgetragen werden können. Der Bereich des Grundfreibetrages (8.004€), in dem keine Steuern gezahlt werden müssen, muss daher auch erst komplett aufgezehrt werden um Verluste erzielen zu können.

Nur wenn unter den zu 2. genannten Randbedingungen ein Verlustvortrag entsteht, lohnt sich ein Streit über die Farge, ob es sich um werbungskosten oder Sonderausgaben handelt. Ansonsten führen beiden Dinge steuerlich zum gleichen Ergebnis.

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich dachte immer ein Verlustvortrag kann nur durch einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte entstehen, nicht durch ein negatives zvE?

Sonderausgaben lassen sich doch, mit Ausnahme von Spenden, nicht vortragen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

@Mahnman
Du hast natürlich recht. Der Gesamtbetrag der Einkünfte muss negativ sein, was dazu führt, dass Sonderausgaben im Gegensatz zu Werbungskosten nicht zu einem verlustvortrag führen können.

Wenn aber schon das zvE positiv ist und die Studienkosten unter 4.000€ liegen, dann ist es für den Steuerzahler völlig egal, ob er die Studienkosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend macht.

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