Studenten Freibetrag, Werbungskosten

19. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
fiorella1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Studenten Freibetrag, Werbungskosten

Hallo,

ich habe letztes Jahr zum ersten Mal die Steuererklärung gemacht, da ich als Studentin bei einer Firma meiner Studienarbeit geschrieben habe und habe Honorar dafür bekommen(sprich selbständige Arbeit). Ich habe diese Beschäftigung bis Ende Februar 2011 ausgeübt,danach war ich als Werkstudentin tätig. Hier habe ich für das Jahr gerechnet über x € Steuer bezahlt und daneben ein wenig Kirchensteuer. Mein Bruttolohn liegt bei ca. 9500€. Ich möchte gerne diesen Steuer natürlich zurückbekommen und wenn möglich ist, noch Werbungskosten abschreiben. Ich bekomme kein Bafög oder Kindergeld.

Die Steuererklärung soll für das Kalendarjahr erfolgen, dass heißt ich mache neben der Hauptdokument die Anlage N und S, da ich bis februar selbstständige Arbeit ausgeübt habe.
Ich habe zwei Fragen:
1, Was bedeutet den Freibetrag für Studenten von 8004€? Ich soll Steuer nur von 9500-x€ bezahlen?

2, Was kann ich alle als Werbungskosten abschreiben? ich musste meine Arbeit (aus selbständiger Arbeit) ausdrucken, zur Arbeit fahren, ich habe ein Semesterticket.. Vor allem wo soll ich diese angeben? In der Anlage S gibt es nix über Werbungskosten. Ich kann nur Zeile 42 oder 46 in dem Hauptdokument angeben.

Danke für eure Hilfe


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

zu 1.: Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen belastungen hat jeder Steuerzahler einen Freibetrag von 8.004€, für den keine Steuern gezahlt werden müssen. Dieser betrag wird automatisch ohne Antrag berücksichtigt.

zu 2.: Der Werbungskostenpauschbetrag beträgt 1.000€. Nur wenn Du darüber kommst, lohnt es sich, Angaben zu den Werbungskosten zu machen.

Da auch noch Krankenversicherungbeiträge abgezogen werden können und Studienkosten (Semestergebühren, Bücher usw.) bis zu 4.000€ als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, sollte es leicht möglich sein, keine Steuern zahlen zu müssen. Schließlich fehlen dazu neben den Werbungskosten nur 500€.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Da muß ich mal korrigieren - Frage 2 bezieht sich auf Selbständigkeit. Dort gibt es keine Werbungskosten. Man hat einen Umsatz, zieht von diesem die Betriebsausgaben ab und dann hat man den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit. Daher tauchen in der Anlage S keine Werbungskosten auf. Es ist aber auch nicht so rasend wichtig, wie Sie hier den Gewinn ermitteln - wie hh schon ganz richtig schrieb, sollten Sie schon mit den Sonderausgaben die Steuer auf Null bringen können.


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