Hallo,
habe mehrere Fragen auf einmal.
Ich soll von meinem Vater (Rentner) ein Haus inkl. Grundstück überschrieben bekommen. Wir haben beide bereits einiges in die Renovierung investiert.
Durch eine Überschreibung fällt für mich die Beantragung einer Eigenheimzulage flach oder? Das funktioniert nur bei einem Kauf?
Was ist aber nun mit noch ausstehenden Renovierungskosten?
Wie bereits erwähnt ich kaufe nicht, ich bekomme es überschrieben!
Kann ich da steuerlich was absätzen oder gilt das nur in Verbindung
mit einem Kauf?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
M. Lehmann
Steuerrecht bei Überschreibung von Haus und Grundstück
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Bei einer Überschreibung (Schenkung) und anschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist nichts zu machen.
Hallo,
vielen Dank für die Info.
Ist es auch wirklich so, dass ich keinerlei Renovierungsmaßnahmen absetzen kann?
Die Eigenheimzulage will ich ja gar nicht, aber die Renovierungskosten.
Was fällt eigentlich bei einer Schenkung an Steuer an oder ist das von Vater zu Sohn frei?
MfG
M. Lehmann
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Wenn es unter dem Schenkungsfreibetrag von 205.000€ bleibt, dann ist der Vorgang steuerfrei.
Das bezieht sich aber auf den Mietwert. Der Verkehrswert des Hauses darf bis zu 400.000€ betragen, bevor Steuern anfallen.
Renovierungskosten kannst Du leider nicht absetzen.
Und jetzt?
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