Steuerrecht bei Überschreibung von Haus und Grundstück

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
M._Lehmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerrecht bei Überschreibung von Haus und Grundstück

Hallo,
habe mehrere Fragen auf einmal.
Ich soll von meinem Vater (Rentner) ein Haus inkl. Grundstück überschrieben bekommen. Wir haben beide bereits einiges in die Renovierung investiert.
Durch eine Überschreibung fällt für mich die Beantragung einer Eigenheimzulage flach oder? Das funktioniert nur bei einem Kauf?
Was ist aber nun mit noch ausstehenden Renovierungskosten?
Wie bereits erwähnt ich kaufe nicht, ich bekomme es überschrieben!
Kann ich da steuerlich was absätzen oder gilt das nur in Verbindung
mit einem Kauf?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

MfG
M. Lehmann

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Bei einer Überschreibung (Schenkung) und anschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist nichts zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
M._Lehmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Info.
Ist es auch wirklich so, dass ich keinerlei Renovierungsmaßnahmen absetzen kann?
Die Eigenheimzulage will ich ja gar nicht, aber die Renovierungskosten.
Was fällt eigentlich bei einer Schenkung an Steuer an oder ist das von Vater zu Sohn frei?

MfG
M. Lehmann

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn es unter dem Schenkungsfreibetrag von 205.000€ bleibt, dann ist der Vorgang steuerfrei.

Das bezieht sich aber auf den Mietwert. Der Verkehrswert des Hauses darf bis zu 400.000€ betragen, bevor Steuern anfallen.

Renovierungskosten kannst Du leider nicht absetzen.

0x Hilfreiche Antwort

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