Wie kann ich vom Finanzamt verlangen, die Neuberechnung durchzuführen?

6. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Titan-Stahl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie kann ich vom Finanzamt verlangen, die Neuberechnung durchzuführen?

Hallo, wer kann helfen?

Ich habe meinen Steuerbescheid für das Jahr 2007 eingereicht und nicht den Betrag zurückerhalten, welcher mein Programm errechnete. Dies ging auch nicht, da ich einen Fehler in den Sonderausgaben, Fahrten zwischen Wohn und Arbeitsort hatte. Nach Zustellung des Bescheides an mich, machte ich sofort einen schriftlichen Einspruch und berief mich auf den § 129 AO ( falsche Angaben) Desweiteren widersprach ich dem Finanzamt, wo man mir Sonderausgaben im Zuge einr Scheidung, wo ich beklagte Partei bin. nicht anerkennen will.
Den Einspruch hat das Finazamt bestätigt, jedoch mit der Mitteilung, dass man eine Neuberechnug nicht durchführen möchte ( keine Angabe der Gesetzesgrundlage.Das Finanzamt meint, das dem Antrag nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann und somit der Antrag komplett abzulehnen ist.
Auf welcher gestzlichen Basis kann ich nun vom Finanzamt verlangen, doch die Neuberechnung durchzuführen?

Wer weiß hier Bescheid?

-----------------
" "

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Der § 129 AO gilt nur für bereits rechtskräftige Steuerbescheide und auch nur für offensichtliche Rechnefehler o.ä., nicht für falsche Angaben.

Du hast einen ganz normalen Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt, dann bleibt Dir als nächster Schritt nur die Klage.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen