Hallo, wer kann helfen?
Ich habe meinen Steuerbescheid für das Jahr 2007 eingereicht und nicht den Betrag zurückerhalten, welcher mein Programm errechnete. Dies ging auch nicht, da ich einen Fehler in den Sonderausgaben, Fahrten zwischen Wohn und Arbeitsort hatte. Nach Zustellung des Bescheides an mich, machte ich sofort einen schriftlichen Einspruch und berief mich auf den § 129 AO
( falsche Angaben) Desweiteren widersprach ich dem Finanzamt, wo man mir Sonderausgaben im Zuge einr Scheidung, wo ich beklagte Partei bin. nicht anerkennen will.
Den Einspruch hat das Finazamt bestätigt, jedoch mit der Mitteilung, dass man eine Neuberechnug nicht durchführen möchte ( keine Angabe der Gesetzesgrundlage.Das Finanzamt meint, das dem Antrag nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann und somit der Antrag komplett abzulehnen ist.
Auf welcher gestzlichen Basis kann ich nun vom Finanzamt verlangen, doch die Neuberechnung durchzuführen?
Wer weiß hier Bescheid?
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Wie kann ich vom Finanzamt verlangen, die Neuberechnung durchzuführen?
6. April 2008
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Frage vom 6. April 2008 | 20:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie kann ich vom Finanzamt verlangen, die Neuberechnung durchzuführen?
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#1
Antwort vom 7. April 2008 | 13:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47628 Beiträge, 16834x hilfreich)
Der § 129 AO
gilt nur für bereits rechtskräftige Steuerbescheide und auch nur für offensichtliche Rechnefehler o.ä., nicht für falsche Angaben.
Du hast einen ganz normalen Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt, dann bleibt Dir als nächster Schritt nur die Klage.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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