Steuerpflicht in Deutschland für Expat mit Mieteinnahmen in Deutschland

6. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
pecunia non olet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerpflicht in Deutschland für Expat mit Mieteinnahmen in Deutschland

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. meiner Steuerpflicht in Deutschland.

Ich bin Deutscher Staatsbürger arbeite und wohne jedoch in Großbritannien (London). Wie zu erwarten führt mein Arbeitgeber ganz regulär die britische Einkommenssteuer für mich an den britischen Staat ab. Ich zwar einen Wohnsitz in Deutschland bin jedoch maximal ca. 30 Tag im Jahr in der Bundesrepublik. Mein Wohnsitz ist am Wohnort meiner Elter gemeldet. Ich besitze jedoch weder Immobilien noch miete ich eine Wohnung in Deutschland. Ich habe kein Verfügungsrecht (Schlüssel etc.) oder Zimmer bei meinen Eltern und besuche diese auch nicht regelmäßig.

Da ich bisher keinerlei Einkünfte in der BRD hatte und auch sonst nichts außer meines normalen Gehalts in Großbritannien, habe ich in Deutschland keine Steuererklärung eingereicht.

Gerne würde ich mir jetzt eine Immobilie in Deutschland kaufen und diese vermieten. Meine Frage ist nun, ob ich diese Mieteinnahmen in Deutschland oder Großbritannien versteuern muss. Bzw. falls ich eine Steuererklärung in Deutschland anfertige muss ich gegebenenfalls auch mein Einkommen aus Großbritannien angeben und wird dieses dann in Deutschland nachversteuert (d.h. schätzungsweise ist der Einkommensteuersatz den ich momentan in GB bezahle niedriger als der den ich auf ein vergleichbares Einkommen in der BRD bezahlen würde, muss ich die Differenz dann an den Deutschen Staat abführen)?

Meinen Wohnsitz in Deutschland würde ich nur ungern aufgeben, da sich evtl. Amtsgänge erheblich leichter abwickeln lassen als immer über die jeweilige Botschaft zu gehen.

Für eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Der Wohnsitz bei Ihren Eltern begruendet keinen steuerlichen Wohnsitz nach 8 AO. Die Einkuenfte aus Vermietung der Immobilien werden Sie nach Art. 6 DBA England-Deutschland nur in Deutschland versteuern muessen. Damit wird die Besteurung Ihrer Einkuenften in Deutschland abgeschlossen. Allerdings sollten Sie sich in England erkuendigen, ob diese Einkuenfte fuer die Besteuerung in England eine Auswirkung haben.

-- Editiert von Charlie@098 am 06.09.2015 19:56

-- Editiert von Charlie@098 am 06.09.2015 20:00

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Der Wohnsitz bei Ihren Eltern begruendet keinen steuerlichen Wohnsitz nach 8 AO.


So eindeutig ist das nicht. Wenn Du einen eigenen Schlüssel zum Haus Deiner Eltern hast, kann das sehr wohl zu einem steuerlichen Wohnsitz in Deutschland führen. Die diesbezügliche Sachlage war aber bislang uninteressant, da Du keine Einkünfte hattest, die in Deutschland zu versteuern sind.

Das ändert sich aber, wenn Du in Deutschland eine Immobilie vermietest. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Es besteht ein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland, dann bist Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und Dein in Großbritannien erzieltes Einkommen unterliegt in Deutschland dem Progressionsvorbehalt
2. Es besteht kein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland, dann bist Du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und Dein in Großbritannien erzieltes Einkommen ist in Deutschland nicht relevant. Dafür steht Dir der Grundfreibetrag nicht zu.

Zitat:
und wird dieses dann in Deutschland nachversteuert


Nein, aber es hat beim 1. Fall Einfluss auf den Steuersatz für die in Deutschland erzielten Einkünfte.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pecunia non olet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Mein Verständnis ist das Folgende: In Abhängigkeit, ob sich mein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland befindet oder nicht ergeben sich nach meiner Auffassung folgende zwei Szenarios.

Szenario 1. Steuerlicher Wohnsitz in Deutschland —> unbeschränkt steuerpflichtig
Angenommen mein Einkommen in GB ist umgerechnet 100.000 EUR. Des Weiteren nehmen wir an meine Mieteinnahmen in Deutschland sind 10.000 EUR. Gegeben, dass ich unbeschränkt steuerpflichtig bin würde der Deutsche Fiskus nun den entsprechenden Steuersatz (42%) auf Grundlage meines gesamten Einkommens (110.000 EUR) ermitteln und die Einnahmen die ich in Deutschland erziele (10.000 EUR Miete) mit diesem Steuersatz versteuern. Das heißt, in diesem Beispiel wäre meine Steuerbelastung in Deutschland 4.200 EUR.

Szenario 2. Steuerlicher Wohnsitz nicht in Deutschland —> beschränkt steuerpflichtig
Angenommen mein Einkommen in GB ist umgerechnet wieder 100.000 EUR. Des Weiteren nehmen wir auch hier an meine Mieteinnahmen in Deutschland sind 10.000 EUR. Gegeben, dass ich aber nur beschränkt steuerpflichtig bin würde der Deutsche Fiskus nun den entsprechenden Steuersatz (fiktive Annahme: 15%) auf Grundlage meines in Deutschland anfallenden Einkommens (10.000 EUR Miete) ermitteln und die Einnahmen die ich in Deutschland erziele (10.000 EUR Miete) mit diesem Steuersatz versteuern. Das heißt, in diesem Beispiel wäre meine Steuerbelastung in Deutschland 1.500 EUR.

Ist mein Verständnis so richtig?

Das folgende Szenario tritt unter keinen Umständen ein, oder?
Angenommen mein Einkommen in GB ist umgerechnet 100.000 EUR. Dies Einkommen ist in GB mit 20% versteuert und meine Steuerlast in GB ist somit 20.000 EUR. Des Weiteren nehmen wir an meine Mieteinnahmen in Deutschland sind 10.000 EUR. Für den Fall, dass ich unbeschränkt steuerpflichtig bin, ermittelt der Deutsche Fiskus nun den entsprechenden Steuersatz (42%) auf Grundlage meines gesamten Einkommens (110.000 EUR) und meine gesamten Einnahmen müssen in Deutschland versteuert werden, wobei mir die in GB entrichtete Steuerlast angerechnet wird. Das heißt, für eine Einkommen von 110.000 EUR würde in Deutschland die Steuerlast 40.049 EUR anfallen. Gegeben, dass ich bereits 20.000 EUR in GB bezahlt habe, müsste ich noch 20.049 EUR (Rechnung: 40.049 EUR - 20.000 EUR) an den Deutschen Staat abführen. Meine Steuerlast wäre in Deutschland somit 20.049 EUR.


Da ich keinen Schlüssel für das Haus meiner Eltern habe und auch nicht regelmäßig dort bin, sowie kein eigenes Zimmer dort habe (nutze wie jeder andere Gast das Gästezimmer) würde ich davon ausgehen, dass der Wohnsitz bei meinen Eltern nicht als steuerlicher Wohnsitz zu werten ist. Meinungen und Einschätzungen hierzu?

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

zu Szenario 1:
Der Durchschnittsteuersatz für einen ledigen Steuerpflichtigen bei einem zu versteuernden Einkommen von 110.000€ beträgt in 2014 34,51%. Auf die Mieteinnahmen von 10.000€ würden daher 3.451€ Einkommensteuer anfallen.

zu Szenario 2:
Im Prinzip richtig, jedoch fällt bei 10.000€ bereits eine Einkommensteuer in Höhe von 2.195€ an.

Nicht eintreten wird der Fall, dass Du die Differenz in Höhe von 14,51% zur britischen Einkommensteuer in Deutschland auf das gesamte Einkommen nachzahlen musst.

Zitat:
Da ich keinen Schlüssel für das Haus meiner Eltern habe und auch nicht regelmäßig dort bin, sowie kein eigenes Zimmer dort habe (nutze wie jeder andere Gast das Gästezimmer) würde ich davon ausgehen, dass der Wohnsitz bei meinen Eltern nicht als steuerlicher Wohnsitz zu werten ist. Meinungen und Einschätzungen hierzu?


Das sehe ich auch so. Ich würde Dir dennoch dringend empfehlen, den Wohnsitz in Deutschland abzumelden, da man immer schwer beweisen kann, dass man keinen Schlüssel hat.

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