Steuerpflicht für besondere Einnahme?

16. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Frank4
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuerpflicht für besondere Einnahme?

Um eine ungleiche Schenkung an 2 Kinder zu relativieren, soll Kind A an Kind B 10Tsd EUR zahlen.
Dies soll im Schenkungsvertrag beurkundet werden, damit Kind A das Geld steuerlich geltend machen kann (Abschreibung auf 10 Jahre).

Muss nun Kind B das Geld als Einnahme versteuern?
Wenn ja, wie hoch ist der Steuersatz?

Kind B ist verh. hat ein Kind und arbeitet auf 400 EUR-Basis.

Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

In Ihrer Konstruktion bin ich mir nicht ganz sicher.

Aber Sie könnten die Schenkung an A ja reduzieren und sich von dem beschenkten Kind die 10.000,- Euro zahlen lassen (gemischte Schenkung). Diese 10.000 können Sie wiederrum an Kind B verschenken, für den dann (weil unterhalb der Freigrenze) dafür keine Schenkungssteuer anfällt.

Für A sollte es steuerlich keinen Unterschied machen, ob er die 10.000,- an B zahlt oder ob er die 10.000,- weniger geschenkt bekommt.

Gruß
MCNeubert

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#2
 Von 
Frank4
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Die beiden Schenkungen sind Immobilien. Kind A müsste dann an den Schenkenden die 10Tsd. als Ausgleich zur Schenkung an Kind A an den Schenkenden zurückzahlen und der schenkt die 10 Riesen an Kind B weiter.
Kind A muss zahlen und kann die Zahlung absetzen und Kind B bekommt das Geld durch die weitergereichte Schenkung steuerfrei.
Das wäre doch ein gangbarer Weg, oder?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Als Einnahme muss das von Kind B nicht versteuert werden.

Aber wie kommst Du auf eine Abschreibungsfrist von 10 Jahren für die 10.000€? Ohne nähere Kenntnisse würde ich eine Abschreibungsfrist von 50 Jahren vermuten. (§ 7 Abs. 4 EStG )

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