Seit einigen Jahren beziehe ich eine kleine Unfallrente meiner Berufsgenossenschaft, die eine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von 20% anerkannt hat. Diese Rente ist nach § 3 des EStG
(Einkommensteuergesetz) steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Aus diesem Grund muss sie auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Ich habe jetzt jedoch ein neues Stellenangebot in der Schweiz angenommen. Weiß jemand, ob die Rente der deutschen Berufsgenossenschaft dort als Einkommen angegeben werden und sogar versteuert werden muss?
Steuerpflicht deutsche Unfallrente in der Schweiz
5. Januar 2015
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Frage vom 5. Januar 2015 | 11:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerpflicht deutsche Unfallrente in der Schweiz
Haben Sie sich versteuert?
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#2
Antwort vom 6. Januar 2015 | 15:45
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
Möglicherweise ja. In der Schweiz sind alle Einkommen Steuerpflichtig.
Zitat:
AHV/IV-Renten (1. Säule), Arbeitslosenrenten sowie SUVA-Renten werden voll,
d.h. zu 100% besteuert.
SUVA = Schweizerische Unfallversicherungsanstalt
http://www.estv.admin.ch/dokumentation/00079/00080/00736/index.html?download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdYR5fGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--&lang=de
bzw.
http://bit.ly/1DeVVNJ
-----------------
""
-- Editiert FareakyThunder am 06.01.2015 15:48
-- Editiert FareakyThunder am 06.01.2015 15:51
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