Zwei Fragen:
Muss bei Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmen die Steuernummer auf die Rechnung?
Kann man, und wenn ja wie lange, rückwirkend ein Gewerbe angemeldet werden? Was passiert bei zu später Anmeldung?
Vielen Dank!
Steuernummer/Gewerbeanmeldung
11. Januar 2006
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Frage vom 11. Januar 2006 | 14:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuernummer/Gewerbeanmeldung
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#1
Antwort vom 13. Januar 2006 | 16:53
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn Du keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hast, musst Du immer die Steuernummer auf den Rechnungen angeben.
Warum willst Du denn ein Gewerbe rückwirkend anmelden? Ich glaub, das ist nicht möglich.
Gruß,
Kruemelchin
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