Steuernachzahlung als Betriebsausgabe?

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb381238-92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuernachzahlung als Betriebsausgabe?

Hallo Gemeinde,

ich hab dieses Jahr einen kleinen Spezielfall,
vielleicht ist er hier für die Profis gar nicht so speziel aber mal schaun.

Also ich hatte 2013 eine Steuernachzahlung zu leisten die sich wie folgt zusammensetzt.

Umsatzsteuernachzahlung von 491,92€
Einkommensteuer Guthaben von 268€
--
Entstandene Zahllast von: 223,92€

Einkommensteuer ist ja privat zu betrachten. Umsatzsteuerzahlungen allerdings geschäftlich.

Wie verhällt es sich in meinem Fall?

Kann ich das entstandene Delta als Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben ansetzen?

Grüße Chris

-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Kann ich das entstandene Delta als Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben ansetzen?


Nicht nur das Delta, sondern die komplette Umsatzsteuerzahlung.

-----------------
" "

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb381238-92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Danke für deine schnelle Antwort.

Dachte mir schon fast sowas, hab schon ähnliches gelesen.

Wie siehts dann mit dem guthaben?

ist das auch irgendwie anzugeben?

Grüße

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nö. Ob man Ihne die 268 Euro erst überweist und Sie sie später als Umsatzsteuerzahlung wieder loswerden oder ob das gleich verrechnet wird, ist ja gehupft wie gesprungen.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Einkommensteuer ist privat. Nachzahlungen sind keine Betriebsausgaben, Erstattungen demzufolge keine Einnahmen (vgl. §12 EStG )

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb381238-92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Mahnmann,

Einkommensteuergutschriften und Nachzahlungen sind keine Einnnahmen und Ausgaben?

Umsatzsteuernachzahlung allerdings schon oder?

Hast du das gemeint? Ansonsten bin ich ab sofort wieder verwirrt :D

Grüße

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ja, das hat er gemeint.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Zumindest beim Einnahmeüberschussrechner ist die USt Betriebseinnahme oder -ausgabe, die Est ist betrieblich irrelevant.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen